Mängel bei Wasserversorgung - Zwangsgeld!

Die Gemeinde Lauterach im Alb-Donau-Kreis muss 5.000 Euro Zwangsgeld wegen Mängeln bei der Trinkwasserversorgung bezahlen. Das teilt das Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit.




Für den Betrieb, eventuell auftretende Störungen und das technische Sicherheitsmanagement gebe es in Lauterach keine geregelte Ablauforganisation, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Dies sei aber zwingend vorgeschrieben, so die Behörde.

Betreiber ist die Gemeinde Lauterach

Die Gemeinde Lauterach betreibt die Wasserversorgung für ihr Gemeindegebiet und die Gemeinde Rechtenstein. Die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser gehört zu den existenziellen Bereichen des menschlichen Lebens. Dies muss vom jeweiligen Betreiber einer Wasserversorgung sichergestellt werden. Dazu gehören auch passgenaue personelle und organisatorische Strukturen und ein technisches Sicherheitsmanagement.

Das Landratsamt hat jetzt gegen die Gemeinde Lauterach ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro verhängt. Die Gemeinde hatte die in einer Anordnung des Landratsamts vom 15. April 2020 geforderten Maßnahmen zur personellen und organisatorischen Sicherstellung der Trinkwasserqualität in wesentlichen Teilen bislang nicht voll umfänglich ergriffen und umgesetzt.

Das fordert das Landratsamt

In der Anordnung forderte das Landratsamt zum einen die Beschäftigung von Personal mit nachweisbarer Fach- und Sachkunde für den Betrieb der Wasserversorgung. Zum anderen muss eine klare Aufbau- und Ablauforganisation und ein angemessenes technisches Sicherheitsmanagement, sowohl für den betrieblichen Alltag wie für mögliche Störfälle eingerichtet und durchgehend sichergestellt sein. Die in der Anordnung gesetzte Frist, letzteres bis zum 14. August 2020 umzusetzen hat die Gemeinde verstreichen lassen.

Der Knackpunkt

Zwar wurde seitens der Gemeinde mittlerweile eine Firma mit nachgewiesener Fach- und Sachkunde mit der Betriebsführung der Wasserversorgung beauftragt. Es fehlt aber nach wie vor an der geforderten Aufbau- und Ablauforganisation und dem technischen Sicherheitsmanagement. Hierfür gibt es ein festgelegtes fachliches DIN-Regelwerk. Danach muss die von der Gemeinde mit der Betriebsführung der Wasserversorgung beauftragte Firma konkret arbeiten.

Alte Technik, viele Störungen

Die Wasserversorgungsanlagen in Lauterach entsprechen seit langem nicht mehr den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und sind sanierungsbedürftig, was von Seiten des Landratsamtes wiederholt angemahnt wurde. Dem Landratsamt ist bekannt, dass die Wasserversorgung baulich und technisch saniert werden soll.

In der Vergangenheit kam es wiederholt zu betrieblichen Störungen bei der Trinkwasserversorgung in Lauterach. Phasenweise waren auch Chlorungen des Trinkwassers notwendig.

Anordnung kam im April 2020

In der Anordnung vom April 2020 hatte das Landratsamt darauf hingewiesen, dass die notwendigen Maßnahmen für eine fachlich ausreichende Organisation der Wasserversorgung zwingend erforderlich seien. Dazu zählt auch die bis jetzt nicht umgesetzte Einrichtung einer festen Aufbau- und Ablauforganisation und eines technischen Sicherheitsmanagements.

Mit dem jetzt per Verfügung erhobenen Zwangsgeld will das Landratsamt erreichen, dass die Gemeinde dies umgehend einrichtet und sicherstellt. Bei Nichterfüllung behält sich das Landratsamt weitere Zwangsmaßnahmen vor.

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