Maibäume bei Heroldstatt mutwillig angesägt

In der Nacht zum Sonntag beschädigten Unbekannte bei Heroldstatt (Alb-Donau-Kreis) zwei Maibäume und verursachten Sachschaden.

Wie die Polizei mitteilt, hatten sich Unbekannte am Sonntag an den Maibäumen in den Heroldstatter Ortsteilen Sontheim und Ennabeuren zu schaffen gemacht. In beiden Fällen ermittelt nun die Polizei Laichingen.

Einer Zeugin fielen gegen 1 Uhr zwei dunkel gekleidete Personen in unmittelbarer Nähe des Maibaums in Sontheim auf. Der stand in der Straße Am Berg und wurde mutwillig von den Unbekannten beschädigt. Wie die Zeugin später berichtete, hatten die Täter den Stamm mit einer Motorsäge bearbeitet. Sie machte auf sich aufmerksam und die beiden Personen ergriffen zu Fuß die Flucht. In der Erlenstraße stiegen sie in einen silbernen Kleinwagen und flüchteten in Richtung Ennabeurer Weg.

Die Frau notierte sich das Kennzeichen und meldete es am Sonntagfrüh einem Gemeindeverantwortlichen und der Polizei. Dabei wurde auch bekannt, dass der Maibaum im Ortsteil Ennabeuren in der Nacht zum Sonntag von Unbekannten angegangen worden war. Denn bei einer Überprüfung des Stammes war ein ähnlicher Einschnitt von einer Motorsäge erkennbar.

Die Stämme wurden in beiden Fällen von den Tätern so bearbeitet, dass ernsthafte Gefahren davon ausgingen. Die Maibäume mussten noch am Sonntagfrüh unter aufwendigem Einsatz von Maschinen gekürzt werden. Erst danach war eine sichere Aufstellung der geschmückten Bäume wieder möglich. Für den Arbeits- und Maschineneinsatz sind Kosten von mehreren hundert Euro angefallen.

Die Ermittlungen der Polizei zum Halter des flüchtigen Fahrzeuges dauern noch an. Zeugen, die in der Nacht zum Sonntag, zwischen Mitternacht und 1 Uhr verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, können sich bei der Polizei Laichingen unter der Tel. 07333/950960 melden.

Die Polizei weist hin

Traditionen und Bräuche entschuldigen niemals Straftaten! Gerade zum 1.Mai haben sich vielerorts das traditionelle „Maibaumstellen“ und das „Maibaumstehlen“ etabliert. Damit einher gehen oftmals nicht nur harmlose Streiche verschiedenster Art. Deshalb sollte sich, auch an Feiertagen, jeder der Tragweite seines Handelns stets bewusst sein. Wer fremden Eigentum beschädigt, beschmiert oder stiehlt, muss auch dann mit einer empfindlichen Strafe rechnen, wenn die Straftat im direkten Zusammenhang mit einem Brauch steht.

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