Nach den Schüssen auf einen Deutschen nigerianischer Herkunft in Ulm ist der Täter zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Das Amtsgericht Ulm sprach in seiner Urteilsbegründung von einer fremdenfeindlichen Einstellung des Schützen. Es hielt ihm aber sein Geständnis zugute. Der 51-jährige hatte Anfang August beim Bürgerhaus Mitte zweimal auf den Mann geschossen und ihn an der Schulter verletzt.
Die Tat hatte damals in Ulm für Bestürzung gesorgt.