Marktbeschicker zu Haftstrafe verurteilt

Schwarzarbeit auf Wochenmarkt

Ein 51-Jähriger aus dem Alb-Donau-Kreis muss wegen Schwarzarbeit ins Gefängnis. Der Marktbeschicker hatte zu Unrecht Arbeitslosengeld II kassiert.

Weil er trotz Bezug von Sozialleistungen einen Marktstand im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Biberach betrieb, muss ein Marktbeschiicker nun ins Gefängnis, wie der Ulmer Zoll mitteilt.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Ulmer Zolls hatten zu Tage gebracht, dass der 51-Jährige Standbetreiber und einige Familienmitglieder Arbeitslosengeld II bekamen, Einkünfte vom Wochenmarkt dem Jobcenter aber bewusst verschwiegen.

Der Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf 47.000 Euro, wie es heißt

Das Gericht verurteilte ihn nun zu 23 Monaten Freiheitsstrafe. Eine Aussetzung zur Bewährung war wegen anderer Delikte nicht möglich. Seine Frau wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

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