Maskenpflicht am Ulmer Landgericht fällt

Corona-Maßnahmen

In Gerichten in Baden-Württemberg muss keine Maske mehr getragen werden.

An den Gerichten im Land fällt heute die Maskenpflicht. Das Justizministerium hat die Empfehlung für eine Maskenpflicht in den Gerichten in Baden-Württemberg ab diesem Montag aufgehoben. In den Fluren im Ulmer Landgericht soll die Maskenpflicht auch nicht mehr gelten – bei den Strafsitzungen im Zuhörerbereich muss aber weiterhin Maske getragen werden. Die Entscheidung über eine Maskenpflicht in den Gebäuden treffen die jeweiligen Gerichtsvorstände.

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