Maskenpflicht gilt jetzt auch für Wochen- und Bauernmärkte

Seit Einführung der Maskenpflicht für den Einzelhandel in Bayern bestanden unterschiedliche Regelungen für die festen Lebensmittelmärkte sowie Wochen- und Bauernmärkte. Eine Maskenpflicht bestand bisher nur für den Verkauf in festen Marktgebäuden.

Durch die 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist nun auch die Maskenpflicht für alle Verkaufsstellen auf Wochen- und Bauernmärkten festgeschrieben für Verkäuferinnen und Verkäufer sowie allen Kunden und deren Begleitpersonen. Das teilt das Günzburger Landratsamt mit.

Die Landkreisverwaltung weist deshalb darauf hin, dass seit Wochenbeginn die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkauf auf allen Märkten, in oder vor Verkaufsständen besteht. Diese Pflicht gilt auch beim Queren oder Aufenthalt auf allen Marktflächen.

Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern sowie die üblichen Hygieneregeln gelten weiterhin.

Aktuelle Corona-Zahlen aus dem Landkreis

Der Landkreis Günzburg verzeichnet aktuell (Stand: Dienstag, 12.05.2020, 13:30 Uhr) 234 (+2) bestätigte Corona-Infektionen.

Wieder genesen sind 215 Personen (+12). Verdachtsfälle gibt es 35 (+2) und die Anzahl der sich unter Quarantäne befindenden Personen beträgt 141 (-1).

An bzw. mit der Corona-Infektion verstorben sind im Landkreis vier Personen (+1).

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für den Landkreis heute 7,10 (5,53).

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