Maskenpflicht wird bis April verlängert

Bis 2. April verlängert

 Die Menschen im Südwesten werden die Masken in Innenräumen und an Schulen nicht los.

Wegen der hohen Infektionszahlen will BadenWürttemberg die Corona-Regeln am 20. März noch nicht vollständig auslaufen lassen. Man werde eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, kündigte Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart an. Das betreffe in erster Linie die Maskenpflicht drinnen und an Schulen.

Aufgrund des heftigen Infektionsgeschehens sei das zwingend notwendig, sagte Strobl. Man habe derzeit die «höchsten Infektionszahlen forever». Strobl kritisierte, dass der Bund den Ländern jetzt im Kampf gegen die Pandemie die Verantwortung zuschiebe, ohne dass diese den Instrumentenkasten zur Verfügung haben. Man ziehe notgedrungen die Karte der Übergangsfrist.

Auch Bayern bleibt bei den Regeln

In Bayern bleibt es bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht auch in Schulen oder im Handel – mit einer Ausnahme: In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21.3.), eine Woche später (ab dem 28.3.) auch in den 5. und 6. Klassen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) anschließend mitteilte.

Der Freistaat nutzt damit – außer eben bei den Grundschülern und in den 5. und 6. Klassen – eine Übergangsfrist für viele bestehende Corona-Regeln aus, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen ist. Im Handel und anderswo gilt bei Maskenpflicht auch weiterhin der Standard FFP2.

Kein Freedom Day am 20. März

Nach einem Bund-Länder-Beschluss sollen eigentlich zum 20. März alle tiefgreifenderen Maßnahmen wegfallen, ein sogenannter Basisschutz soll aber bleiben. Der Entwurf der Ampel-Regierung sieht lediglich eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr vor – und eine Testpflicht in Heimen und Schulen. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, wenn auch nicht mehr alle bisher verfügbaren. Eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber weiterhin Eingriffsmöglichkeiten geben. Am Mittwoch soll der Bundestag erstmals über einen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf beraten. Dabei geht es um eine neue Rechtsgrundlage für Beschränkungen, wenn die jetzige ausläuft.

Lauterbach rief die Länder am Dienstag dazu auf, die Übergangsfrist bis zum 2. April zu nutzen. Anschließend könnten sie auf die geplanten Regelungen für Regionen mit hoher Inzidenz setzen. «Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen», sagte Lauterbach im ARD-«Morgenmagazin».

Ab dem 2. April müssten die Länder die neuen Hotspot-Regelungen nutzen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. Lauterbach: «Das können sie – und das kann zur Not auch darauf hinauslaufen, dass wenn die Situation in einem ganzen Bundesland so prekär ist, dass ein ganzes Bundesland sich zum Hotspot erklärt, wie das jetzt zum Beispiel Bayern überlegt.» Es werde keinen Freedom Day geben, betonte der Bundesminister. «Wir sind nicht in der Situation, als dass man jetzt alle Maßnahmen fallen lassen könnte.»

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