Das Landratsamt Neu-Ulm erlässt wegen der Geflügelpest eine Allgemeinverfügung. Es gelten ab sofort strengere Hygienemaßnahmen.
So dürfen unter anderem Wildvögel nicht mehr gefüttert werden. Geflügelhalter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Grund für die Regeln ist ein erster Fall von Geflügelpest bei Hausgeflügel im Kreis Bayreuth.
Der Erreger könnte auch indirekt über kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigtes Einstreu oder Schuhe, Schubkarren und Fahrzeuge in einen Bestand eingeschleppt werden.
Die Ein- und Ausgänge von Ställen müssen deshalb vor unbefugtem Zutritt gesichert werden. Geflügel-Ausstellungen und Märkte sind bis auf Weiteres verboten.
Nachdem sich die Geflügelpest in Bayern ausbreitet, ergreifen weitere Landkreise Maßnahmen zur Eindämmung. Die Landratsämter Schwandorf, Deggendorf, Lichtenfels, Haßberge und Neuburg-Schrobenhausen haben am Dienstag Allgemeinverfügungen erlassen, die unter anderem strenge Hygienevorschriften sowie ein Fütterungsverbot für Wildvögel beinhalten. Ein Fütterungsverbot gibt es auch für bestimmte Wildvogelarten entlang des Bodenseeufers, wie der Landkreis Lindau in seiner Verfügung festlegte.
Zuletzt gab es Fälle von Geflügelpest in den Landkreisen Starnberg, Passau, Bayreuth und Haßberge. Als Konsequenz erließen bereits die Landkreise Bamberg, Bayreuth, Dingolfing-Landau und Straubing-Bogen ebenso wie der Landkreis Regensburg und die Stadt Weiden in der Oberpfalz Allgemeinverfügungen. Im Kreis Bayreuth gibt es zudem eine Aufstallungspflicht.
Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor, für Menschen gilt sie als ungefährlich. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft.