Damit stehen zum Wintersemester 2026/2027 insgesamt zehn Studienplätze im Fach Humanmedizin zur Verfügung. Die ÖGD-Quote richtet sich gezielt an Bewerberinnen und Bewerber, die später im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) arbeiten möchten. Anders als im regulären Auswahlverfahren spielt die Abiturnote dabei keine entscheidende Rolle. Stattdessen zählen unter anderem persönliche Eignung, ein Auswahlgespräch, das Ergebnis des medizinischen Tests (TMS) sowie praktische Erfahrungen im Gesundheitsbereich.
Die Regierungspräsidium Stuttgart begleitet das Verfahren. Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärt: Der Öffentliche Gesundheitsdienst müsse langfristig gestärkt werden, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu sichern. Die ÖGD-Quote ist Teil des Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetzes und ergänzt bestehende Programme wie die Landarztquote. Pro Jahr können bis einschließlich Wintersemester 2030/2031 jeweils bis zu zehn Studienplätze vergeben werden. Im Gegenzug verpflichten sich die ausgewählten Bewerber, nach Studium und Facharztausbildung mindestens zehn Jahre im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten.
Die Aufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind breit gefächert: Dazu gehören unter anderem der Schutz vor Infektionskrankheiten, Hygieneüberwachung, Trinkwasserkontrollen sowie Beratung und Gesundheitsförderung für die Bevölkerung. Der spätere Einsatzort wird gemeinsam mit den angehenden Ärzten abgestimmt. Persönliche Wünsche sollen dabei möglichst berücksichtigt werden.
Die Bewerbung erfolgt online über das Portal der Landarztquote Baden-Württemberg. Nach der schriftlichen Bewerbung werden ausgewählte Kandidaten zu persönlichen Gesprächen eingeladen. Auch an der Universität Ulm können Interessierte Humanmedizin studieren. Mit der neuen ÖGD-Quote will das Land gezielt Nachwuchs für einen vernachlässigten Bereich gewinnen.