Mehr Kindergartenplätze für Heidenheim

Gemeinderatsbeschluss

159 weitere Betreuungsplätze sollen in den nächsten drei Jahren entstehen.

Mehr Kindergartenplätze für Heidenheim. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Und zwar genau 159 mehr in den nächsten 3 Jahren. 40 davon sollen durch eine weitere Waldkindergartengruppe und den Jurtenkindergarten auf dem Moldenberg entstehen. Durch den Zuzug von ausländischen Familien ist der Anteil der 0 bis 6-jährigen in Heidenheim um 20 Prozent gestiegen. Und somit auch der Bedarf an Betreuungsplätzen.

Das könnte Dich auch interessieren

11.07.2025 Heidenheim: Brenzpark soll noch familienfreundlicher werden Ab dem neuen Jahr erhält der Brenzpark eine neue Benutzungs-Ordnung. Wie die Stadt mitteilt, ist der Eintritt für Kinder und Jugendliche ab dem 01. Januar kostenlos. Gäste ab 16 Jahren zahlen zwei Euro. Die neue Saisonkarte für Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren wird dann 20 Euro kosten. Längere Öffnungszeiten Um dem Wunsch vieler Gäste 28.02.2025 Brenzpark in Heidenheim öffnet Das beliebte Heidenheimer Ausflugsziel startet am Samstag, den 1. März in die neue Saison 2025. Ein besonderes Highlight für alle Besucher stellt der Spiel- und Aussichtsturm dar, der erst im vergangenen Jahr eröffnet wurde. Für noch mehr Abenteuer sorgen unter Anderem ein Seilklettergarten und ein Fitness-Parcours. Öffnungszeiten & Preise Die Öffnungszeiten weichen je nach Jahreszeit 18.12.2025 Neu-Ulm führt zentrale, digitale Vergabe von Kita-Plätzen ein Über das neue System können Eltern künftig ihre Kinder zentral und vollständig digital für städtische und freie Einrichtungen anmelden. Ziel ist ein übersichtlicheres und gerechteres Vergabeverfahren. Zentrale Vergabe für mehr Transparenz Mit „Little Bird“ können Eltern nach passenden Kinderhäusern suchen, sich registrieren und alle erforderlichen Nachweise hochladen. Die Plattform zeigt Einrichtungen auf einer Karte an, 17.12.2025 Achtung: Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in Heidenheim und Biberach In Heidenheim gilt in bestimmten Bereichen auch an Silvester und Neujahr ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Das Verbot gilt in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und brandgefährdeten Gebäuden. Betroffen sind unter anderem das Schloss Hellenstein sowie die Fußgängerzonen rund um An der Stadtmauer, Hintere Gasse und Hauptstraße. Das Verbot erstreckt sich zudem auf die Umgebung