Mehrheit hält sich an Masken- und Abstandsregeln

Die Polizei hat in Ulm und im Alb-Donau-Kreis kontrolliert, ob sich die Menschen an die Abstandsregelungen halten und auch ihre Masken tragen, da wo es verpflichtend ist. Der Großteil hielt sich an die Vorschriften.

Am Mittwoch hat die Polizei Schwerpunktkontrollen in Ulm und im Alb-Donau-Kreis durchgeführt. Sinn war es, zu überprüfen, ob sich die Menschen an die Corona-Verordnungen halten.

Maske wurde nicht richtig getragen

In Ulm haben die Beamten insgesamt 650 Fahrgäste kontrolliert. Die Hälfte trug ihre Maske aber falsch, indem der Schutz nicht die Nase bedeckte. 26 der kontrollierten Fahrgäste weigerten sich trotz Aufforderung die Maske ordentlich zu tragen. Auf sie kommt jetzt ein Bußgeld zu. Auch im Alb-Donau-Kreis trugen nicht alle Menschen die Maske vorschriftsmäßig. Gut ein Drittel der 350 kontrollierten Personen musste die Maske nochmal über die Nase ziehen. Auf zwei Personen kommt allerdings jetzt eine Anzeige zu, weil sie den Mund-Nasen-Schutz nicht richtig anziehen wollten. Insgesamt habe sich aber die Mehrheit an die Corona-Regelungen gehalten, heißt es seitens der Polizei.

 

Bevölkerung zeigt Verständnis

Die Beamten mussten zahlreiche Menschen immer wieder daran erinnern, sich an die Abstandsregelungen zu halten. Wenn die Beamten die Bürger darauf hinwiesen, zeigten sich diese zumeist einsichtig und gingen auf Abstand.

Insgesamt hätten die Bürger sich verständnisvoll gezeigt, so die Polizei. Nur einzelne weigerten sich, sich an die Regeln zu halten. Vielen sei jedoch nicht bekannt gewesen, dass an Haltestellen, in Wartebereichen und an Bahnsteigen die Maskenpflicht gilt.

Weitere Kontrollen geplant

Um die Menschen weiterhin für das Tragen einer Maske zu sensibilisieren, werden auch in den kommenden Wochen mehrfach Kontrollen stattfinden. Dabei setzen die Beamten vor allem auf das Gespräch mit den Bürger*innen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro rechnen. Dabei kann es sich in Einzelfällen sogar um eine Straftat handeln. Dem könnte eine Freiheits- oder Geldstrafe folgen.

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