Messerattacke im Ulmer Media-Markt: Gericht prüft psychische Erkrankung des Angeklagten

Verkäufer mit Messer lebensgefährlich verletzt

Im Prozess um die Messerattacke im Ulmer Media-Markt gibt es eine neue Entwicklung: Laut einem Schreiben der Gefängnisklinik soll der Angeklagte an paranoider Schizophrenie leiden. Jetzt muss geklärt werden, welchen Einfluss sein psychischer Zustand auf die Tat hatte.

Im Prozess um die Messerattacke im Ulmer Media-Markt rückt der psychische Zustand des 30-jährigen Angeklagten in den Mittelpunkt. Wie die Südwest Presse berichtet, wird der Mann derzeit in der psychiatrischen Abteilung der Gefängnisklinik Hohenasperg behandelt. Dort soll bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden sein.

Für das Landgericht Ulm ist diese Information entscheidend: Es muss klären, ob der Angeklagte bei der Tat voll schuldfähig, vermindert schuldfähig oder möglicherweise schuldunfähig war. Der Vorsitzende Richter will deshalb einen Mitarbeiter der Klinik als Zeugen vorladen. Auch ein forensischer Gutachter begleitet das Verfahren.

Verkäufer mit Messer lebensgefährlich verletzt

Die Tat ereignete sich am 14. Januar 2026 im Media-Markt an der Blaubeurer Straße in Ulm. Laut Anklage griff der Mann einen damals 25 Jahre alten Verkäufer unvermittelt von hinten an und stach mehrfach mit einem Messer auf ihn ein. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und musste mehrmals operiert werden. Zwei weitere Beschäftigte sollen bei dem Versuch, ihrem Kollegen zu helfen, leichte Verletzungen erlitten haben.

Nach dem Angriff flüchtete der Mann aus dem Geschäft. Polizeibeamte stellten ihn wenig später in der Nähe. Weil er das Messer nicht fallen gelassen haben und auf die Polizisten zugelaufen sein soll, schossen die Beamten auf ihn. Der Verdächtige wurde schwer verletzt und anschließend festgenommen.

Angeklagter hat die Tat gestanden

Der Prozess begann am 14. Juli vor dem Landgericht Ulm. Zum Auftakt ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger erklären, dass er die Tat vollständig einräumt. Er habe aus Wut, Frust und Verzweiflung gehandelt und könne sich seinen Aggressionsausbruch im Nachhinein selbst nicht erklären. Das Opfer und der Angeklagte kannten sich nach bisherigen Erkenntnissen nicht.

Dem 30-Jährigen werden versuchter Mord und mehrere Fälle gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Ob eine psychische Erkrankung bereits zum Tatzeitpunkt bestand und seine Schuldfähigkeit beeinflusst hat, ist bislang nicht geklärt.

Prozess wird am Freitag fortgesetzt

Die nächste Verhandlung ist für Freitag, den 7. August, angesetzt. Weitere Termine sind am 10. und 12. August geplant. Wann ein Urteil fällt, hängt auch davon ab, welche neuen Erkenntnisse die Aussagen aus der Gefängnisklinik und das psychiatrische Gutachten bringen.

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