Missbrauch per Livestream: Prozessauftakt in Ulm

Cybercrime-Zentrum klagt 56-Jährigen aus dem Alb-Donau-Kreis an

Das Landgericht Ulm verhandelt ab 17. April über schweren Missbrauch an Kindern per Livestream.

Am Donnerstag, den 17. April 2025, beginnt vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm ein aufsehenerregender Strafprozess, wie das Landgericht heute mitteilt. Angeklagt ist ein 56-jähriger Mann aus dem Alb-Donau-Kreis. Ihm werden schwerste Sexualstraftaten zur Last gelegt – unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern, Anstiftung zu schwerem Missbrauch sowie Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften.

Livestream-Missbrauch aus dem Ausland

Laut Anklage soll der Mann über eine einschlägige Plattform sexuellen Missbrauch an Kindern auf den Philippinen in Auftrag gegeben haben. Die Taten wurden per Livestream an seine Wohnanschrift übertragen oder ihm später als Videoaufzeichnungen zugeschickt. Über Chatnachrichten soll er konkrete Wünsche zur Art der Missbrauchshandlungen geäußert haben. Die Opfer: Mädchen im Alter zwischen drei und zwölf Jahren.

Umfangreiche Ermittlungen führten zur Anklage

Die Ermittlungen führte das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt. Auslöser waren Hinweise aus dem Ausland. Die Ermittler konnten den Angeklagten als mutmaßlichen Kunden einer Plattform identifizieren, auf der sexueller Missbrauch an Kindern live über das Internet verbreitet wurde.

Dem Mann wird zudem vorgeworfen, die Missbrauchsaufnahmen gespeichert und mehrfach Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt besucht zu haben. In einem Fall soll er auch einem achtjährigen Mädchen explizite Nachrichten mit pornografischem Inhalt geschickt haben.

Prozessbeginn und Fortsetzungstermine

Der Angeklagte wurde bereits im Oktober 2024 festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung beginnt am 17. April unter dem Vorsitz von Richter Michael Lang. Als Fortsetzungstermine sind der 25. April und der 15. Mai 2025 vorgesehen.

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