Der Prozess am Landgericht Memmingen hatte aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Der 20-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt. Das berichtet die Südwest Presse mit Verweis auf den Sprecher des Gerichts, Jürgen Brinkmann.
Der Mann hatte eine Neun- und eine 13-Jährige in Neu-Ulm und Illertissen vergewaltigt. Auch in den sozialen Netzwerken hatte er Nacktbilder von sich verschickt und ebenso von Minderjährigen angefordert. Weil dem 20-Jährigen eine Reifeverzögerung attestiert wurde, gilt für ihn das Jugendstrafrecht. Er habe laut Gerichtssprecher die Taten im Wesentlichen gestanden. Eine Sicherungsverwahrung nach Ablauf der Haftstrafe sei nicht möglich, da dafür eine minimale Laufzeit der Haft von sieben Jahren nötig wäre.