Das Urteil gegen eine 34‑jährige Frau aus Memmingen wegen Mordes an ihrem Ehemann ist jetzt endgültig rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, teilt das Landgericht Memmingen mit. Damit bleibt die lebenslange Haftstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bestehen – eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wird nicht geprüft.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau im Mai 2023 ihrem 38‑jährigen Ehemann unter einem Vorwand Schlafmittel verabreicht und anschließend mehrere Gegenstände in der gemeinsamen Wohnung angezündet. Der Mann starb an einer Rauchvergiftung.
Als Mordmotiv stellte das Gericht Habgier fest: Die Frau hatte vor der Tat Risikolebens- und Unfallversicherungen im Wert von insgesamt 2,4 Millionen Euro auf ihren Mann abgeschlossen und sich über Monate im Internet über Möglichkeiten zur Tötung informiert.
Das Urteil des Landgerichts Memmingen im November 2024 hatte die Angeklagte regungslos hingenommen.