Hat er sich auf einem Kinderfest das Vertrauen zweier Kinder erschlichen und sich später bei sich zuhause in Ehingen mehrfach an den 10- und 11-jährigen Kids vergangen?
Das wird einem 63-Jährigen vorgeworfen und deshalb steht er ab Dienstag (29.09.2020) vor dem Ulmer Landgericht. Es geht um sieben Fälle, unter anderem um Herstellung kinderpornografischer Schriften. Bis 13. Oktober sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt.
Der damals 62-jährige Angeklagte soll sich im März 2019 auf einem Kinderfest das Vertrauen zweier damals 11 und 10 Jahre alter Kinder erschlichen haben. In der Folge sollen beide Kinder den Angeklagten auch zu Hause in Ehingen besucht haben. Bei diesen Gelegenheiten soll der Angeklagte im Zeitraum April 2019 bis November 2019 die Kinder mehrfach sexuell missbraucht haben.
Rechtlich wird dem Angeklagten sexueller Missbrauch von Kindern in 7 Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Verbreitung pornographischer Schriften, in einem Fall tateinheitlich mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und in einem weiteren Fall tateineitlich mit Herstellung kinderpornographischer Schriften, Verbreitung von pornographischen Schriften, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, versuchter schwerer sexueller Miss-rauch von Kindern und Besitz jugendpornographischer Schriften vorgeworfen.
Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird verteidigt von Rechtsanwalt Reinhold Branz Göppingen.
Derzeit sind folgende Hauptverhandlungstage vorgesehen:
Daneben ist zu allen Terminen ein psychiatrischer Sachverständiger geladen.
Das Landgericht Ulm weist daraufhin, dass es aufgrund des kindlichen Alters von Zeugen in weiten Teilen zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit kommen kann. Zudem stehen aufgrund der Beschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie im Sitzungssaal nur wenige Plätze zur Verfügung.