Nach Ausschreitungen: Maskenpflicht und Alkoholverbot in Reutlingen

Als Reaktion auf die Ausschreitungen bei einer Demo gegen Corona-Maßnahmen am Samstag gilt in Reutlingen von Montag an Maskenpflicht und ein Alkoholverbot für bestimmte Bereiche der Innenstadt.

Konkret handelt es sich nach Auskunft des Landratsamtes um die Reutlinger Altstadt bis zur Gartenstraße, den Bürgerpark sowie den Karlsplatz mit dem Bahnhofsbereich. Dort muss von Montag bis Freitag von 16.00 bis 23.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 10.00 und 23.00 Uhr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen eine medizinische Maske getragen werden. Dazu gilt ein Alkoholverbot.

Vorgaben gelten bis Mitte Januar

Werden die Vorgaben, die bis zum 15. Januar gelten sollen, nicht beachtet, drohten Bußgelder. Das Infektionsschutzgesetz sehe hier im Einzelfall Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro vor. Für Montagabend seien im Internet in Reutlingen und Tübingen Kundgebungen gegen Corona-Maßnahmen angekündigt, sagte ein Polizeisprecher.

An der Veranstaltung am Samstag unter dem Motto «Für Freiheit, Wahrheit und Selbstbestimmung» hatten nach Angaben der Polizei rund 1500 Menschen teilgenommen. Aufforderungen zum Tragen einer Maske seien ignoriert worden, hieß es. Infolgedessen wurde die Versammlung aufgelöst. Beim Versuch der Polizei, die Versammlung zu stoppen, durchbrachen Teilnehmer nach Polizeiangaben mit Gewalt die Kette der Beamten, so dass diese Pfefferspray und Schlagstöcke einsetzten.

Es wurden vier Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Beamte, Beleidigung und versuchter Körperverletzung eingeleitet. Zudem wurden rund 100 Platzverweise erteilt. (dpa)

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