Wer Kinder in Baden-Württemberg im Schwimmen unterrichtet, muss im Notfall natürlich auch retten können. Genau das wird jetzt landesweit überprüft.
Auslöser ist ein Fall aus dem Raum Baden-Baden. Dort soll eine Prüferin aus dem Bereich der DLRG einer Lehrkraft einen entsprechenden Nachweis ausgestellt haben, obwohl die nötige Rettungsfähigkeit nach Angaben des Kultusministeriums nicht bestand.
Bisher ist nur dieser eine Fall bekannt. Trotzdem sollen die Schulen im ganzen Land jetzt ihre Nachweise kontrollieren. Für Eltern in unserer Region heißt das: Auch hier muss sichergestellt werden, dass nur entsprechend ausgebildete Lehrkräfte Schwimmunterricht geben.
Lehrkräfte müssen nachweisen können, dass sie im Notfall einen Menschen aus dem Wasser retten können. Dafür braucht es entweder eine Aus- oder Fortbildung zur Rettungsfähigkeit mit mindestens zwölf Unterrichtseinheiten oder das Rettungsschwimmerabzeichen in Silber.
Gibt es Zweifel daran, ob eine Lehrkraft diese Voraussetzungen erfüllt, soll sie vorerst keinen Schwimmunterricht geben. Erst wenn die Rettungsfähigkeit erneut nachgewiesen ist, darf sie wieder eingesetzt werden.
Das Land prüft jetzt, ob es weitere Fälle gibt. Auch die Staatsanwaltschaft wurde nach Angaben des Kultusministeriums eingeschaltet.
Der DLRG-Landesverband will bei der Aufklärung unterstützen. „Die Rettungsschwimmausbildung der DLRG folgt strengen, verbindlichen Vorgaben an Umfang, Inhalt und Abnahme der Abzeichen“, erklärt Felix Strobel, Präsident des DLRG-Landesverbands Baden. Bestehen Zweifel an der Einhaltung dieser Standards, solle dies aufgeklärt werden – „auch im Interesse der vielen engagierten Ausbilderinnen und Ausbilder, die täglich landesweit für eine hohe Ausbildungsqualität sorgen“.