Nach Pflegeheim-Brand in Reutlingen - Antrag auf Sicherungsverwahrung

Drei Menschen starben in den Flammen

Nach dem Brand in einem sozialpsychiatrischen Pflegeheim in Reutlingen, bei dem drei Menschen getötet wurden, sind die Ermittlungen gegen eine Bewohnerin abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft stellte beim Landgericht Tübingen einen Antrag auf Sicherungsverwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wie sie am Mittwoch mitteilte. Der Frau werden Mord, Brandstiftung und versuchter Mord vorgeworfen.

Die 57-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft am Abend des 17. Januars ihr Bett angezündet haben. Demnach soll sie mutmaßlich versucht haben, sich mit dem Feuer das Leben zu nehmen. Bei dem Brand in dem Fachpflegeheim waren eine 53 Jahre alte Mitbewohnerin und zwei Mitbewohner im Alter von 73 und 88 Jahren getötet worden. Die mutmaßliche Brandstifterin war schwer verletzt worden.

Die Behörde geht bei der psychisch Erkrankten von einer aufgehobenen Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt aus. Damit ist sie nicht schuldfähig und kann somit auch nicht angeklagt werden. Bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es aber trotzdem zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift.

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