Der Hornisgrinden-Wolf „GW2672m“ im Nordschwarzwald darf bis zum 10. März abgeschossen werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz entschieden und damit die Genehmigung des Umweltministeriums bestätigt. Tierschützer hatten gegen die Ausnahmegenehmigung geklagt, die Klage wurde jedoch abgewiesen.
Das Ministerium begründet die Entscheidung damit, dass sich der Wolf wiederholt Menschen genähert hat. Zudem hat sich das Tier durch sogenannten „Wolfstourismus“ zu einem begehrten Fotomotiv entwickelt, wodurch potenziell gefährliche Begegnungen nicht ausgeschlossen werden können. Ministerin Thekla Walker betont: „Nur so lassen sich Risiken für Menschen verhindern.“
Naturschutzorganisationen kritisieren den Abschuss, sehen aber aktuell kaum rechtliche Möglichkeiten, die Maßnahme zu stoppen. Die Jäger sind bereits im Einsatz, und der Fall sorgt weiterhin für eine emotionale Debatte über Artenschutz und Sicherheit im Südwesten.