Nach Tod beim Schulschwimmen: Berufung für 2026 angesetzt

Zweitklässler nach seiner ersten Schwimmstunde gestorben 

Ein Schüler ertrinkt beim Schwimmunterricht seiner Schule. Zwei Pädagoginnen werden im Februar wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und gehen in Berufung. So geht es in dem nun Verfahren weiter.

Nach dem Urteil gegen zwei Pädagoginnen wegen des Todes eines siebenjährigen Schülers im Schwimmunterricht ist die Berufung für 2026 angesetzt worden. Die Verhandlung sei für das erste Halbjahr anvisiert, teilte das Landgericht Konstanz auf Anfrage mit. Der genaue Termin müsse noch bestimmt werden.

Ende Februar hatte das Amtsgericht Konstanz nach dem Tod des Zweitklässlers im Schwimmunterricht eine Lehrerin und die damalige Referendarin der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Die Anwälte der Frauen hatten nach dem Urteilsspruch Berufung eingelegt.

Zweitklässler nach seiner ersten Schwimmstunde gestorben

Angeklagt waren die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden – darunter Schwimmer und Nichtschwimmer. Aus Sicht des Richters hätte der Tod des Jungen verhindert werden können.

Die Lehrerin war zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen verurteilt worden. Die damalige Referendarin bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und sollte 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Strafen waren auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Lehrerin hatte vor Gericht erklärt, dass sie die Kinder im Blick gehabt habe. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Das Urteil hatte laut dem Lehrerverband VBE für große Verunsicherung bei Lehrkräften versorgt. «Die Lehrkräfte hatten sich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten, sie sogar übertroffen. Uns erschreckt, dass die beteiligten Lehrkräfte nun dennoch verurteilt wurden», hatte VBE-Chef Gerhard Brand in einem Brief an Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) und mehrere Bildungspolitiker im Landtag geschrieben. Viele Lehrkräfte stellten sich nun die Frage, ob und wie der Schwimmunterricht unter diesen Vorzeichen überhaupt noch möglich sei.

Das könnte Dich auch interessieren

21.10.2025 Konstanz: 50-jähriger muss wegen brutalen Mordes in die Psychiatrie Der Mann ist wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig. Der Jordanier soll seinen ehemaligen Sexualpartner aus der Überzeugung heraus getötet haben, er könne seine Gedanken lesen. Der Mann stach nach Auffassung des Gerichts Ende Januar mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser in der Konstanzer Wohnung des 36-Jährigen 72 Mal auf ihn ein. Beide hatten demnach zuvor zusammen 04.03.2026 Konstanz: Wählerstimmen gegen Geld? Ermittlungen eingestellt Knapp einen Monat vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg kam es zu Vorwürfen einer Wahlbestechung an einem Berufsschulzentrum in Radolfzell. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konstanz hat sich der Verdacht nicht erhärtet. Ursache für die Vorwürfe waren mutmaßliche Gespräche zwischen Schülerinnen und Schülern. Laut der Staatsanwaltschaft konnte weder herausgefunden werden, ob tatsächlich Wahlbestechung stattgefunden hat, noch wer 13.10.2025 Mehr als 70 Mal zugestochen: Mann wegen Mordes vor Landgericht Konstanz Weil er einen Mann mit 72 Messerstichen getötet haben soll, steht ein 50-Jähriger von Montag an vor dem Landgericht Konstanz. Der Mann mit jordanischer Staatsbürgerschaft soll im Wahn gehandelt haben. Weil die Staatsanwaltschaft von Schuldunfähigkeit ausgeht, handelt es sich um ein Antragsverfahren, bei dem es um die Unterbringung in einer Psychiatrie geht. Die Tat soll 19.05.2026 Nach Protesten gegen Langenauer Pfarrer: Gericht verurteilt 76-Jährigen Ein 76-jähriger Pro-Palästina-Aktivist aus Langenau ist vom Amtsgericht Ulm zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah Nachstellung, Beleidigung und Sachbeschädigung als erwiesen an. Zusätzlich muss der Mann 6.500 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Medienberichten zufolge ist er wegen Beleidigung und Nötigung bereits vorbestraft. Nachstellungen auch vor dem Familienhaus Der Mann soll