Nach dem schweren Verkehrsunfall bei Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis mit zwei Toten hat die Staatsanwaltschaft Ulm Medienberichten zufolge Anklage gegen den Autofahrer erhoben.
Dem zum Unfallzeitpunkt 22 Jahre alten Mann wird ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vorgeworfen. Ob es tatsächlich zu einem Prozess kommt, muss nun das zuständige Gericht entscheiden.
Der Unfall passierte am Samstag, 14. Juni 2025, gegen 18.05 Uhr auf der L260 zwischen Illerrieden und dem Illerkirchberger Ortsteil Oberkirchberg. Der Mann war mit einem Audi A7 in Richtung Oberkirchberg unterwegs. In einer langgezogenen Kurve verlor er die Kontrolle über den Wagen.
Das Auto geriet ins Schleudern, kam nach links von der Straße ab und erfasste auf dem parallel verlaufenden Radweg eine 65-jährige Pedelec-Fahrerin frontal. Die Frau starb noch an der Unfallstelle. Anschließend prallte der Audi gegen das Betonfundament eines Hochspannungsmasts.
Der Fahrer und seine drei Mitfahrer wurden im Auto eingeklemmt und mussten von der Feuerwehr befreit werden. Ein 20 Jahre alter Mitfahrer wurde zunächst wiederbelebt und mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht. Dort starb er in der folgenden Nacht. Die anderen Insassen erlitten teilweise schwere Verletzungen.
Die Polizei hatte bereits kurz nach dem Unfall eine nicht angepasste Geschwindigkeit als mögliche Ursache genannt. Zur Rekonstruktion des genauen Ablaufs gab die Staatsanwaltschaft ein Unfallgutachten in Auftrag.
Die Anklage geht offenbar über den Vorwurf eines gewöhnlichen Verkehrsunfalls hinaus. Bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen muss nicht zwingend ein zweites Auto beteiligt sein. Strafbar kann auch ein einzelner Fahrer sein, der rücksichtslos und mit unangepasster Geschwindigkeit fährt, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Ob der Angeklagte sich bei Illerkirchberg so verhalten hat, muss das Gericht klären.
Mit der Anklage ist der Mann noch nicht verurteilt. Das Gericht prüft zunächst, ob die Anklage zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet wird. Wann diese Entscheidung fällt, ist bislang nicht bekannt.