Nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte in Teilen Schwabens

In drei Corona-Hotspots in Baden-Württemberg dürfen Ungeimpfte nur noch mit triftigem Grund nachts auf die Straße. Neben dem Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Ostalbkreis ist der Kreis Biberach einer dieser Hotspots. Die Zahl der betroffenen Regionen wird wachsen, ahnt das Gesundheitsministerium. 




Für Ungeimpfte in Hotspots von Baden-Württemberg gelten ab Montag strengere Regeln. Wegen eines explodierten Anstiegs an Corona-Infektionen dürfen nicht Geimpfte im Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Ostalbkreis und dem Kreis Biberach (Details finden Sie hier) zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Ausnahmen gelten etwa für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen. Der Zutritt für einige Einrichtungen ist ihnen dann auch untersagt.

Allgemeinverfügung

Laut der Allgemeinverfügung ist der Zutritt zu Gastronomie, Hotels (mit Ausnahme von Geschäftsreisenden) und Einzelhandel zudem ausschließlich immunisierten – also Geimpften und Genesenen – Besuchern und Kunden gestattet. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken sowie Betriebe von körpernahen Dienstleistungen.

Ausgangssperre für Ungeimpfte

Mit einer neuen Corona-Verordnung sollen noch mal deutlich schärfere Corona-Einschränkungen vor allem für jüngere Ungeimpfte gelten. Die grün-schwarze Regierung plant die 2G-Regel (genesen oder geimpft) nun auch für 12- bis 17-Jährige einzuführen. Außerdem sind Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Corona-Hotspots generell vorgesehen.

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