Nein zu Memminger Minarett - letztes Wort womöglich nicht gesprochen

Bescheid über Ablehnung noch nicht da

Nach dem Nein des Memminger Stadtrats zum Bau eines Minaretts an der Moschee der Türkisch Islamischen Gemeinde ist möglicherweise das letzte Wort nicht gesprochen.

Da die Baubehörde zu dem Schluss gekommen war, dass das Vorhaben planungsrechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig ist, könnte die Ablehnung von der Regierung von Schwaben als Rechtsaufsichtsbehörde überprüft werden. Zudem könnte die Türkisch Islamische Gemeinde klagen. Bisher ist aber keiner dieser Schritte offiziell eingeleitet.

«Wir warten bis Montag, Dienstag ab und entscheiden dann, wie wir vorgehen», sagte der Vorsitzende des Vereins, Muhammet Kul, am Mittwoch. Der Bescheid über die Ablehnung sei noch nicht da. Erst dann könnten weitere Schritte unternommen werden. «Wir wollen nicht unbedingt klagen. Vielleicht kann man das anders lösen», sagte Kul und verwies auf den Weg über die Regierung von Schwaben.

Ein Sprecher der Behörde erläuterte, der Bürgermeister habe die Möglichkeit, den Beschluss des Stadtrats ausdrücklich zu beanstanden, den Vollzug des Beschlusses auszusetzen und dann eine Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen. Bisher sei diesbezüglich aber nichts bei der Regierung von Schwaben eingegangen.

Der Memminger Stadtrat hatte am Montagabend nach einer Debatte gegen den Bau des 24 Meter hohen Minaretts entschieden. Bei der Abstimmung gab es mit 20 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen eine Pattsituation. Stimmengleichheit gilt entsprechend der Gemeindeordnung der Antrag als abgelehnt. Schon der Memminger Bauausschuss hatte den Bauantrag mit sieben zu sieben Stimmen abgelehnt. Oberbürgermeister Jan Rothenbacher (SPD) wollte dies durch das Plenum prüfen lassen. Die SPD im Stadtrat hatte auf die Ablehnung im Bauausschuss mit Unverständnis reagiert. Auch die SPD schaue kritisch auf die Moscheenlandschaft und auf den politischen Islam, hieß es dazu vergangene Woche. Wenn aber Bauanträge nach dem religiösen Hintergrund oder nach der Gesinnung des Antragsstellers bewertet würden, werde mit zweierlei Maß gemessen.

Die Türkisch Islamische Gemeinde hatte klargestellt, dass es sich bei dem Minarett um ein rein baulich religiöses Symbol handle – es sei keine Lautsprechereinrichtung vorgesehen, über die zum Gebet aufgerufen werden könnte.

Das könnte Dich auch interessieren

25.01.2024 Minarett in Memmingen in Ausschuss abgelehnt Sieben Ausschussmitglieder hätten am Mittwoch dafür und sieben dagegen gestimmt, teilte die Stadt Memmingen am Donnerstag mit. Bei Stimmengleichheit gelte der Antrag entsprechend der Gemeindeordnung als abgelehnt. Oberbürgermeister Jan Rothenbacher (SPD) will die ablehnende Entscheidung des Bauausschusses wegen rechtlicher Bedenken nun am Montag durch das Plenum prüfen lassen. Die Verwaltung sei zudem beauftragt, dafür Verfahrensschritte für 25.04.2024 Staatsanwalt fordert in Doppelmord-Prozess lebenslang Im Prozess um den Doppelmord an einem Paar in Altenstadt (Landkreis Neu-Ulm) hat der Staatsanwalt eine lebenslange Freiheitsstrafe für das angeklagte Ehepaar gefordert. Er sah am Donnerstag bei beiden zudem eine besondere Schwere der Schuld. Heimtückisch und aus Habgier habe das Paar den im Nachbarhaus lebenden Vater des Angeklagten und dessen Partnerin getötet, sagte der 22.01.2024 Prozess wegen Doppelmordes an Ehepaar beginnt Einem Ehepaar wird vorgeworfen, gemeinschaftlich den in Altenstadt (Kreis Neu-Ulm) im Nachbarhaus wohnenden Vater des Tatverdächtigen und dessen Partnerin umgebracht zu haben. Der zum Zeitpunkt der Anklageerhebung 38-Jährige und die 33-Jährige sollen die 55-Jährige erstochen und den 70-Jährigen erstickt haben. Anschließend sollen sie versucht haben, die Gewalttat als sogenannten erweiterten Suizid zu tarnen. Die Kripo 24.10.2023 Bayern sucht den Lotto-Millionär - die Zeit drängt Es bleibt nur noch bis Silvester Zeit, diesen einzulösen und als Besitzer des «BayernMillionen»-Loses mit der Nummer 426492 eine Million Euro zu kassieren. Wie Lotto Bayern am Dienstag in München mitteilte, haben sich die Gewinnerin oder der Gewinner bislang nicht gemeldet – und das knapp vier Jahre nach der Verlosung. Sollte sich der Richtige nicht