Gegen 22:45 Uhr meldete sich ein 18-jähriger Fahrgast bei der Polizei und berichtete, dass der Fahrer eines Linienbusses am Zentralen Umsteigepunkt (ZUP) in Neu-Ulm während der Fahrt Bier getrunken habe. Der Bus setzte seine Fahrt trotz des Vorfalls in Richtung Ulm fort.
Die Polizei konnte den 45-jährigen Fahrer wenig später am Ulmer Bahnhof antreffen. Er befand sich zu diesem Zeitpunkt allein auf dem Fahrersitz des mittlerweile abgestellten Busses. Gegenüber den Beamten erklärte er, dass er das Bier von einem Bekannten erhalten und davon getrunken habe.
Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab zwar einen Wert unter der 0,5-Promillegrenze, doch das reicht in diesem Fall nicht aus: Für Fahrer von Kraftomnibussen gilt ein absolutes Alkoholverbot im Dienst. Die Beamten brachten den Mann zur Polizeiinspektion Neu-Ulm, wo ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt wurde.
Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Der Bus wurde später von einem Kollegen ordnungsgemäß abgestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Ermittlungen dauern an.