Neu-Ulm: Neue Corona-Regelungen

Seit Sonntag, den 7. November gilt in Neu-Ulm die Warnstufe Rot. Die Stadt weist nun auf neue Regelungen hin. 




 

Maskenpflicht

Als Maskenstandard gilt aktuell die FFP2-Maske. In Schulen, für Kinder und Jugendliche gelten die Sonderregeln: Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske.

In den Schulen gilt bis auf Weiteres Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude.

 

2G-Regel

Zugang bekommen nur genesene und geimpfte Personen.

Ausnahmen:

 

3G-Plus-Regel

Zugang haben nur vollständig Geimpfte, Genesene und Personen, die einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen.

Ausnahmen:

 

3G-Regel

Zugang haben Geimpfte, Genesene und Personen mit aktuellem PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.

Ausnahmen:

 

Weitere Informationen zu den Corona-Regelungen im Landkreis Neu-Ulm finden Sie hier.

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