Neu-Ulm: Prozess um Steinwurf auf Politiker

Nach dem Angriff auf das bayerische Grünen-Spitzenduo Katharina Schulze und Ludwig Hartmann während des Landtagswahlkampfes 2023 soll sich der mutmaßliche Steinewerfer in knapp vier Monaten vor Gericht verantworten

Nach dem Angriff auf das bayerische Grünen-Spitzenduo Katharina Schulze und Ludwig Hartmann während des Landtagswahlkampfes 2023 soll sich der mutmaßliche Steinewerfer in knapp vier Monaten vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den Angeklagten sei für den 29. Oktober geplant, berichtete der Direktor des Amtsgerichtes Neu-Ulm, Thomas Kirschner, der Deutschen Presse-Agentur. Der Mann ist wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und wegen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

Der damals 44 Jahre alte Mann soll am 17. September 2023 in Neu-Ulm einen Stein in Richtung der Bühne, auf der gerade Schulze und Hartmann auftraten, geworfen haben. Die beiden Landtagsabgeordneten wurden nicht getroffen und blieben unverletzt. Fraktionschefin Schulze beschrieb die Situation später als ihren «schlimmsten Moment» während des Wahlkampfes. Sie sagte, dass der Stein «aus dem Nichts» geflogen gekommen sei, als Hartmann und sie bei der Kundgebung unter freiem Himmel gerade mit Bürgern ins Gespräch kommen wollten.

Die Generalstaatsanwaltschaft in München hatte den Fall wegen der politischen Dimension des Verfahrens übernommen. Bei der Münchner Anklagebehörde ist die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus angesiedelt. Die Polizei rechnet den Beschuldigten der sogenannten Reichsbürger- und auch der Querdenkerszene zu. «Reichsbürger» sind Menschen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre Behörden nicht anerkennen.

Er war damals von vor Ort anwesenden Polizeibeamten unmittelbar festgenommen worden, dagegen soll sich der Mann gewehrt haben. Er räumte die Tat nach Angaben der Ermittler später ein. Als Motiv habe er angegeben, mit der politischen Situation unzufrieden zu sein. Er habe mit dem Steinwurf niemanden verletzen wollen.

Quelle: dpa

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