Neu-Ulm: Risikoorientierte Aufstallungspflicht geplant

Geflügelpest im Landkreis Neu-Ulm

Aufgrund der aktuellen Fälle von Geflügelpest, die im Moment vor allem am Plessenteich und am Ludwigsfelder Baggersee (beides Stadt Neu-Ulm) aufgetreten sind, plant das Landratsamt eine risikoorientierte Aufstallungspflicht.

Diese wird voraussichtlich Anfang nächster Woche (KW 17) angeordnet werden und in Kraft treten. Aktuell steht noch die genaue Viruseinstufung und Analyse des nationalen Referenzlabors Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) zur Pathogenität des aufgetretenen Virus im Landkreis Neu-Ulm aus. Erst sobald die Bestätigung des FLI vorliegt, können die weiteren Maßnahmen angeordnet werden und in Kraft treten. Die Planungen des Veterinäramts hierfür sehen im Moment folgendes vor:

Die Risikoorientierte Aufstallungspflicht wird sich nach aktuellem Stand auf die momentanen Hotspots Plessenteich und Ludwigsfelder Baggersee konzentrieren. Vereinzelte Funde gab es zudem mittlerweile auch an der Donau in Neu-Ulm.

Die im unmittelbaren Umfeld betroffenen Geflügelhalter beim  Plessenteich sowie Ludwigsfelder Baggersee hat der Veterinärdienst bereits Mitte dieser Woche informiert und die erforderlichen Maßnahmen besprochen.

Ansteckung bei Menschen bisher in Deutschland nicht bekannt

Eine Ansteckung des Menschen mit dem derzeit kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Gleichwohl gelten Geflügelpest-Viren als potentiell zoonotische Erreger. Das heißt, dass Infektionserreger wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können. Für eine mögliche Übertragung ist jedoch mindestens der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich.

Das gilt es aktuell im Landkreis Neu-Ulm zu beachten:

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