Neu-Ulm & Biberach: Testen wird auch hier kostenpflichtig - mit Ausnahmen

Ab dem 11. Oktober müssen sich Bürgerinnen und Bürger auf kostenpflichtige Tests einstellen. Von den kostenpflichtigen Tests sind jedoch weiterhin bestimmte Personengruppen, zum Beispiel sogenannte vulnerable Personen, ausgenommen.




Das Testzentrum in Neu-Ulm wird ab dem 11.Oktober auf kostenpflichtige Bürgertests umsteigen müssen.

Kostenlose Tests erhalten Bürger im Landkreis Neu-Ulm, die folgende Kriterien erfüllen: 

 

Im Testzentrum Weißenhorn gilt:

Kinder unter vier Jahren können im Weißenhorner Testzentrum nicht getestet werden und Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten getestet werden.

Im Testzentrum Weißenhorn sind keine kostenpflichtigen Tests möglich, sondern nur noch  Kostenlose unter folgenden Voraussetzungen.

Anspruch auf kostenlose Tests in Weißenhorn haben:

 

Im Testzentrum Biberach werden ebenfalls Veränderungen durchgeführt:

Die Schnellteststation am Viehmarktplatz zieht ins Biberacher Rathaus um. Dort kann man sich ab Montag, den 11. Oktober an fünf Tagen die Woche von geschultem Personal des DRKs testen lassen. Dort kann man sich im Foyer montags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr, dienstags und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und mittwochs von 10 bis 14 Uhr testen lassen. Die Termine können online gebucht werden.

Weitere Informationen über die Bürgertestung in Biberach finden Sie hier.

 

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