Neu-Ulmer Hallenbad erweitert Öffnungszeiten

Das Neu-Ulmer Hallenbad in der Kantstraße erweitert seine Öffnungszeiten.




Ab dem morgigen Dienstag, 31. August hat das Bad auch dienstags und donnerstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Bis zum 12. September ist das Bad folglich montags von 12 bis 18 Uhr und dienstags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Diese Regeln gelten

Die Anzahl der Badegäste, die sich gleichzeitigt im Bad aufhalten dürfen, ist auf 45 Personen begrenzt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. In stark frequentierten Zeiten besteht die Möglichkeit, dass es kurzfristig zu einem Einlassstop kommen kann.

Für den Besuch des Hallenbads gilt die 3G-Regelung.  Demnach ist vor Einlass der Nachweis einer Genesung, einer vollständig erfolgten Impfung oder eines negativen Corona Tests erforderlich. Ein Antigen-Schnelltest darf hierbei maximal 24 Stunden und ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein.

Vor Ort können leider keine Selbsttests angeboten werden und werden auch grundsätzlich nicht als Testnachweis akzeptiert. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Unterrichts regelmäßig getestet werden.

Diese Ausnahme gilt laut Information des bayerischen Gesundheitsministeriums auch während der Ferien. Entsprechende Nachweise werden beim Eintritt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrolliert.

Kontaktdaten & Maskenpflicht

Die Kontaktdaten der Badegäste werden datenschutzkonform für eine mögliche Kontaktnachverfolgung erhoben. Der Zugang zum Bad ist nur mit Schutzmaske erlaubt. Diese muss im Inneren bis zu den Nassbereichen getragen werden. Im Schwimmbad selbst herrscht keine Maskenpflicht.

Das Schwimmbecken dürfen maximal 24 Personen gleichzeitig nutzen, das Lehrschwimmbecken zehn Personen, das Kinderbecken vier Personen und die Kneippdusche eine Person. Das Dampfbad und der Ruheraum bleiben vorerst bis auf weiteres geschlossen.

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