Neu-Ulmer Verkehrsüberwachung kontrolliert ab sofort auch in den Stadtteilen

Erweiterung der Zuständigkeit beschlossen

Neu-Ulm weitet die Parkraumkontrollen aus – jetzt wird auch in den Stadtteilen verstärkt überwacht.

Die Neu-Ulmer Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) weitet ihr Einsatzgebiet aus und überwacht nun den ruhenden Verkehr in der gesamten Stadt.

Bisher war die Verkehrsüberwachung der Stadt Neu-Ulm hauptsächlich im innerstädtischen Kernbereich aktiv. Das ändert sich nun: Ab sofort werden auch die Stadtteile einbezogen, wie die Stadt Neu-Ulm mitteilt.

Grundlage für diese Neuerung ist ein Beschluss des Bauausschusses aus dem November des vergangenen Jahres. Die Umsetzung erfolgt nun unmittelbar.

Kontrolle des ruhenden Verkehrs in den Stadtteilen

Mit der Ausdehnung ihrer Zuständigkeit wird die KVÜ künftig auch in den Außenbezirken den ruhenden Verkehr überwachen. Das bedeutet, dass geparkte, haltende oder abgestellte Fahrzeuge nun auch dort kontrolliert werden.

Bisher war dafür ausschließlich die Polizei zuständig. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Neu-Ulm und dem Polizeipräsidium Kempten regelte die Verantwortlichkeiten, ließ aber keine Einsätze der KVÜ in den Stadtteilen zu.

Vorteile für die Parkraumüberwachung

Durch die neue Regelung erhält die KVÜ mehr Flexibilität bei der Überwachung des Parkraums. Beschwerden aus den Stadtteilen mussten bislang an die Polizeiinspektion Neu-Ulm weitergeleitet werden, da die städtische Verkehrsüberwachung dort keine Befugnis hatte.

Mit der Anpassung des Vertrags kann die KVÜ nun direkt auf Beschwerden reagieren.

Ziel: Schnellere Reaktionen und bessere Parkmoral

Alexander Mangold, Leiter der Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht der Stadt Neu-Ulm, sieht die Neuerung positiv: „Durch die Änderung können wir jetzt auch in den Außenbezirken tätig werden. Auch wenn der Kernbereich unserer Überwachung weiterhin die Innenstadt sein wird, so werden wir künftig auch in den Stadtteilen präsent sein.“

Mangold hofft auf eine schnellere Bearbeitung von Bürgerbeschwerden und eine generelle Verbesserung der Parkmoral.

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