Neue Allgemeinverfügung für Kreis Günzburg

Der Landkreis Günzburg hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt ab Mittwoch, den 10. März 2021. Sie regelt den Besuch in Gesundheitseinrichtungen und Altenheimen. Viel ändert sich nicht. Nach wie vor gilt: Ohne negativem Corona-Test kein Besuch in Altenheimen und Krankenhäusern.

Die Gesundheitseinrichtungen dürfen im Landkreis Günzburg weiterhin nur besucht werden, wenn ein negatives Corona-Testergebnis vorliegt. Damit bleibt die Testpflicht in Krankenhäusern für Besucher bestehen, die bereits im Dezember mit einer Allgemeinverfügung festgelegt wurde. Zwar ist es schon länger möglich,

Krankenhäuser ohne Test zu betreten, der Landkreis will aber weiterhin an der bewährten Teststrategie für Besucher festhalten. Denn im schlimmsten Falle kann ein nicht getesteter und Corona-positiver Besucher das Virus dort hineintragen, wo sich die aufgrund ihre Krankheit vulnerabelsten Menschen befinden.

Das Testergebnis muss wie gehabt mittels eines POC-Antigen-Schnelltest oder eines PCR-Tests ermittelt worden sein. Sogenannte „Selbsttests“, die privat erworben und angewendet werden, gelten nicht als zulässig für den Besuch in einer Gesundheitseinrichtung des Landkreises Günzburg.

Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Altenheime und Seniorenresidenzen und nicht zuletzt IntensivpflegeAbWGs brauchen nach wie vor einen gültigen Test für den Besuch. Dies gilt auch für die Mitarbeiter einer Senioreneinrichtung. Eine Testung wäre mit der derzeit gültigen 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erst ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 anzuordnen. Der Landkreis hält die Testpflicht aber auch weiterhin bei einer Inzidenz unter 100 für notwendig und sinnvoll und ordnet die Testung deshalb mit einer Allgemeinverfügung an.

Erleichterungen gibt es für Einrichtungen bei denen 80 Prozent der Bewohner geimpft sind. Dann muss nur eine Testung pro Woche erfolgen. Sollte die Inzidenz 7 Tage in Folge unter 20 liegen, dann fällt nach der Verordnung des Landkreises die Testpflicht für Mitarbeiter ganz weg.

Die Allgemeinverordnung kann auf der Homepage des Landkreises Günzburg abgerufen werden.

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