Der Landkreis Neu-Ulm hat eine 7-Tage-Inzidenz von 118,15 Fällen pro 100.000 Einwohnern und damit die 100er-Grenze überschritten. Insgesamt gibt es nun 1220 bestätigte Fälle im Landkreis. Deswegen gilt ab Freitag, 30.10.2020, die Warnstufe Dunkelrot.
Die neuen Maßnahmen die damit einhergehen gelten aber nur noch bis einschließlich Sonntag, 1. November denn ab nächster Woche treten dann die Maßnahmen in Kraft, welche die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer bereits am Mittwoch beschlossen haben.
Übrigens: Alle Aktuellen Corona-zahlen aus Ihrem Landkreis finden Sie hier.
Gültige Maßnahmen im Landkreis Neu-Ulm vom 30.10. bis einschließlich 01. November 2020
- Es wird eine Sperrstunde um 21 Uhr in der Gast-ronomie eingeführt. Ab 21 Uhr darf an Tankstel-len etc. kein Alkohol verkauft werden. Auf öffent-lichen Plätzen besteht ab 21 Uhr ein Alkoholverbot.
- Veranstaltungen aller Art werden auf maximal 50 Personen begrenzt, dies gilt z. B. für
– Vereinssitzungen
– Parteisitzungen- Sportveranstaltungen (Zuschauer).
– Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind
– kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzert-häusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien sowie die dafür notwendigen Proben und anderen Vorbereitungsarbeiten
– Kinos
- Ausnahmen:
– Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammen-künfte anderer Glaubensgemeinschaften
– Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen
Abgesehen von den oben genannten Änderungen gelten natürlich auch weiterhin die bereits getroffenen Verschärfungen, die mit der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 bzw. 50 in Kraft getreten waren. Das heißt:
- Es dürfen sich maximal fünf Personen oder Mitglieder aus zwei Haushalten privat und im öffentlichen Raum treffen
- Private Feiern sind mit maximal 5 Personen oder Mitgliedern aus zwei Haushalten erlaubt
- Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.
- Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
- Es besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
- Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Alle Corona-Fälle in Neu-Ulm:
Kommune |
Alle Fälle |
Aktuell
in Quarantäne |
Altenstadt |
20 |
3 |
Bellenberg |
37 |
1 |
Buch |
18 |
1 |
Elchingen |
29 |
9 |
Holzheim |
3 |
0 |
Illertissen |
99 |
8 |
Kellmünz |
6 |
1 |
Nersingen |
46 |
14 |
Neu-Ulm |
543 |
109 |