Sie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und gilt künftig in 285 bayerischen Städten und Gemeinden. Und damit deutlich mehr als bisher. Vor allem im Großraum München und im Bayerischen Oberland wird der Mieterschutz ausgeweitet, aber auch in Schwaben setzt die Mietpreisbremse an.
Die bisherige Verordnung läuft Ende 2025 aus. Möglich wurde die Neufassung, weil der Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert hat. Statt wie bisher 208 gelten nun 285 bayerische Kommunen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Grundlage dafür ist ein Gutachten eines unabhängigen Instituts, das alle Gemeinden geprüft und auch Stellungnahmen der Kommunen berücksichtigt hat. Rund 100 Gemeinden kommen neu hinzu, 23 fallen weg.
Während Städte wie Neu-Ulm und Senden bereits in der alten Verordnung untergebracht haben, gibt es in Schwaben auch ein paar Neuzugänge. Unter anderem Günzburg, Leipheim und Vöhringen fallen unter das neue Gesetz und bekommen so mehr Schutz vor steigenden Mieten ab 2026.
Eine verlängerte Mietpreisbremse gilt auch in Baden-Württemberg, allerdings erstmal nur für 2026 statt wie in Bayern bis 2029. Die Regelung wird zukünftig 130 statt 89 Städte und Gemeinden umfassen, trotz dem Zuwachs profitieren aber insgesamt weniger Menschen davon, der Prozentsatz sinkt von bisher 36% auf 33%. Grund dafür ist das Wegfallen großer Städte wie Konstanz und Mannheim, die zuvor unter dem Schutz der Mietpreisbremse standen.
In der Region gilt Ulm weiterhin als angespannter Wohnungsmarkt, dazu kommen Bad Schussenried, Dietenheim, Maselheim, Merklingen und Untermarchtal.
In den betroffenen Orten gelten wichtige Schutzregeln für Mieter:
Mietpreisbremse: Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Kappungsgrenze: Mieterhöhungen dürfen innerhalb von drei Jahren maximal 15 Prozent betragen.
Kündigungsschutz: Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen gilt eine zehnjährige Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf.