Neue Regelungen auf den Ulmer Recyclinghöfen

Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm

Auf den Ulmer Recyclinghöfen kann es aktuell zu längeren Wartezeiten kommen.

Grund: seit Januar gelten dort neue Bestimmungen. Die wichtigste: nur noch Ulmer Gebühren-Zahler dürfen ihren Müll abgeben. Es gibt Einlass-Kontrollen. Nur wer einen aktuellen Gebührenbescheid vorlegen und sich ausweisen kann, darf den Recyclinghof betreten. Laut EBU müssen zurzeit rund 20% der Besucher abgewiesen werden, weil sie nicht aus Ulm kommen.

Da die Stadt Ulm bei der jährlichen Abfallstatistik weit über dem Landesdurchschnitt liegende Sperrmüll- und Grüngutmengen verzeichnet, wurden zum Jahresanfang 2023 verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um dem entgegenzusteuern. Jeder Besucher der Recyclinghöfe und Gartenabfallplätze wurde bereits im Dezember mit einem Info-Blatt (s.Anlage) über folgende neuen Regelungen informiert:

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