Die zwölfte Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus wurde für die Stadt Memmingen veröffentlicht.
Die Maskenpflicht gilt für folgende Innenstadtbereiche: Marktplatz, Kramerstraße, Weinmarkt, Roßmarkt, Theaterplatz und Schrannenplatz. Am Bahnhofsvorplatz und Busbahnhof gilt diese Regelung ebenfalls.
Die Maskenpflicht gilt von montags bis freitags von 6-21 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 9-21 Uhr. Das Alkoholverbot gilt ganztägig. Die Pflicht gilt für den gesamten öffentlich zugänglichen Raum. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können eine Geldbuße bis zu 25.000€ nach sich ziehen. Diese Regeln gelten ab morgen, 6. Mai.