Neuer Termin im Prozess wegen Versammlung bei Kretschmanns Haus

„Corona-Spaziergang“

Im Sigmaringer Prozess um die Demo gegen die Corona-Politik am Wohnhaus von Ministerpräsident Kretschmann Mitte Februar wehrt sich jetzt der Angeklagte gegen den verhängten Strafbefehl von 30.000 Euro.

Sigmaringen (dpa/lsw) – Ein neuer Prozess wegen einer Demonstration von Gegnern der Corona-Politik in der Nähe des Wohnhauses von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist am Montag (25.04.2022) zu keinem Abschluss gekommen. Es sei ein weiterer Verhandlungstermin am Montag oder Dienstag der kommenden Woche erforderlich, da die Verteidigung des Angeklagten einige neue Zeugen benannt habe, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts in Sigmaringen. Dem 52-Jährigen wird vorgeworfen, der Leiter der unerlaubten Versammlung vor Kretschmanns Haus gewesen zu sein.

Angeklagter legt Einspruch ein

In einem beschleunigten Verfahren wegen der nicht angemeldeten Versammlung war der Mann zunächst am 21. Februar nicht vor dem Amtsgericht erschienen. Er meldete sich am selben Tag per Brief und gab an, erkrankt zu sein. Richterin Kristina Selig verhängte einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro, also 30 000 Euro. Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein.

Beim zweiten Prozess am Montag hatten Zeugen nach Angaben des Amtsgerichtssprechers Videoaufnahmen dabei, die aber aus Zeitgründen nicht gesichtet werden konnten.

beschleunigtes Verfahren

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hatte wegen des Aufzugs am 13. Februar ein beschleunigtes Verfahren in die Wege geleitet. Laut Polizei hatten rund 60 Demonstranten versucht, zum Wohnhaus Kretschmanns vorzudringen. Das Landratsamt Sigmaringen hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, die Aufzüge, sogenannte „Corona-Spaziergänge“ und Kundgebungen in den Straßen um das private Wohnhaus des Regierungschefs verbietet.

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