Neues Gesetz verbietet Schottergärten in Baden-Württemberg

Ministerpräsident Winfried Kretschmann findet sie „fürchterlich“: Steingärten soll es in Baden-Württemberg nicht mehr geben. Das ist aber nur ein Punkt in der grün-schwarzen Gesetzesnovelle zum Artenschutz. Das Gesetz ist jetzt im Landtag beschlossen worden. Im Landtag ist von einem Meilenstein für Naturschutz und Landwirtschaft gesprochen worden.




Baden-Württemberg will Schottergärten aus der Landschaft verbannen. Die grün-schwarze Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf für mehr Artenschutz Ende Juni ins Parlament eingebracht. Dieser sieht unter anderem vor, dass Schottergärten im Interesse des Artenschutzes und der Artenvielfalt vermieden werden sollen.

Neues Gesetz gilt ab 1. August

Der Landtag hat dem jetzt zugestimmt, das Gesetz ist beschlossene Sache. Es tritt am Tag nach seiner Verkündung im Gesetzblatt in Kraft, also spätestens am 1. August.

Laut Umweltministerium sind Schottergärten im Südwesten schon vorher nicht zulässig gewesen. Sie seien aber in Mode gekommen, da sie als pflegeleicht gälten. „Dass die Schottergärten eigentlich verboten sind, ist den meisten nicht bekannt“, so ein Sprecher. Das Verbot wird in der anstehenden Gesetzesnovelle klargestellt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat Stein- und Kiesgärten schon vor rund einem Jahr als „fürchterlich“ bezeichnet.

Schottergärten umgestalten

Bereits existierende Schottergärten müssen also im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden, so der Ministeriumssprecher. „Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort.“ Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen – es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung, die nach Angaben des Ministeriums schon seit Mitte der 1990er Jahre existiert.

Weniger Pflanzenschutzmittel, mehr Ökolandbau, Streuobstwiesen schützen

Die Gesetzesnovelle sieht unter anderem auch vor, dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert werden soll. Die geplanten Änderungen sind mit dem Volksbegehren «Rettet die Bienen» ins Rollen geraten, gegen das vor allem Landwirte Sturm gelaufen waren. Naturschützer und Bienenfreunde hatten sich schließlich bereit erklärt, mit der Landesregierung an einem alternativen Entwurf zu arbeiten.

Weitere Ziele: Der Anteil des Ökolandbaus soll bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent anwachsen. Von 2022 an ist der Einsatz aller Pestizide in Naturschutzgebieten verboten. Streuobstwiesen sollen ab einer Größe von bis zu 1500 Quadratmeter strenger geschützt werden als bisher.

Meilenstein für Naturschutz und Landwirtschaft

Redner der Regierungskoalition haben im Landtag von einem Meilenstein für Naturschutz und Landwirtschaft gesprochen.  Auch für Umweltminister Franz Untersteller ist es ein besonderer Tag: „Im Einklang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden haben wir heute ein Gesetzespaket beschlossen, das sich wirklich sehen lassen kann. Ich bin überzeugt, dass es nicht nur landesweit große Beachtung finden, sondern auch auf Bundesebene richtungsweisend sein wird.“



Die Initiatoren des Volksbegehrens fordern allerdings mittelfristig deutlichere Maßnahmen für den Artenschutz. „Kompromiss bedeutet, dass in vielen Fragen lediglich erste Schritte gegangen werden“, so David Gerstmeier zum Gesetzentwurf. „Im Gegensatz zu uns macht die Natur aber keine Kompromisse, es muss also künftig weitere Verschärfungen geben, um das Artensterben zu stoppen.“

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

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