OB Czisch nicht länger in Isolation

Oberbürgermeister Gunter Czisch darf die häusliche Isolation wieder verlassen.




Acht Tage, nachdem ein PCR-Test positiv ausgefallen war und sich der OB unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben hatte,  hat er heute von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich „frei zu testen“ – was für vollständig geimpfte Personen grundsätzlich frühestens fünf Tage nach dem ersten Test möglich ist.

Da das Stadtoberhaupt geimpft und symptomfrei ist, ist seine Absonderung durch das negative Testergebnis beendet und er wird  bei den morgen beginnenden Haushaltplanberatungen die Sitzungsleitung wie gewohnt übernehmen.

 

Das könnte Dich auch interessieren

10.01.2025 Ulm: Oberbürgermeister mit dem Kältebus unterwegs Zwei Grad plus, doch der Wind ist eisig und lässt alle ehrenamtlichen Helfer frieren. Am Donnerstagabend war der Kältebus des DRK-Kreisverbands Ulm im Stadtgebiet unterwegs. So wie jeden Abend in der kalten Jahreszeit, doch dieses Mal war neben Ronja Kemmer, der Präsidentin des DRK-Kreisverbands Ulm, auch der Ulmer Oberbürgermeister Martin Ansbacher aktiv dabei. Das Gespräch 20.12.2024 OB Ansbacher wendet sich an die Ulmer Bürgerschaft In seiner Weihnachts- und Neujahrsbotschaft reflektiert Oberbürgermeister Martin Ansbacher die Ereignisse seines ersten Amtsjahres. Dabei erinnert er an das Juni-Hochwasser, das viele Menschen in Ulm betroffen hat, sowie den Bombenfund am Rande der Innenstadt vor wenigen Wochen. Ansbacher hebt hervor, wie die Stadt diese Herausforderungen gemeistert hat. „Ulm ist stark und zukunftsfähig“ Der Oberbürgermeister betont 20.03.2025 Spieltage 31 bis 34: Spatzen mit spannenden Duellen Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) hat am Donnerstag die Ansetzungen der Spieltage 31 bis 34 der 2. Bundesliga bekannt gegeben. Der SSV Ulm 1846 Fußball tritt dabei in folgenden Begegnungen an: Übersicht der Spieltage 31-34: 31. Spieltag: Freitag, 25.04.2025, 18:30 Uhr – SpVgg Greuther Fürth vs. SSV Ulm 1846 Fußball 32. Spieltag: Samstag, 03.05.2025, 13:00 Uhr 24.01.2025 Ulm denkt über Verpackungssteuer nach Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer bestätigt und damit eine Klage von McDonald’s abgewiesen. Die Steuer auf Einwegverpackungen gilt als örtliche Verbrauchssteuer und wurde als rechtens anerkannt, obwohl sie in die Berufsfreiheit eingreift. Laut der Stadt Tübingen hat die Maßnahme bereits zu deutlich weniger Müll geführt. Das Urteil könnte Signalwirkung für Städte wie Ulm haben,