OB Wahl Laupheim: Regierungspräsidium äußert sich zu Einspruch

keine schnelle Entscheidung

Wie geht es nach dem Einspruch von Kevin Wiest gegen das Ergebnis der Laupheimer OB-Wahl weiter? Das Regierungspräsidium Tübingen hat sich jetzt erstmals dazu geäußert.

Wie geht es nach dem Einspruch von Kevin Wiest gegen das Ergebnis der Laupheimer OB-Wahl weiter? Das Regierungspräsidium Tübingen hat sich jetzt erstmals dazu geäußert.

Egal, wie die Sache auch ausgehen wird, eines zeichnet sich schon jetzt ab: Eine schnelle Entscheidung wird es nicht geben. Das Regierungspräsidium spricht von einer Frist von einem Monat, in der der Fall zu prüfen sei, falls dem Einspruch stattgegeben wird.

Jetzt ist aber erstmal die Stadt Laupheim gefragt. Die soll eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben.

Kevin Wiest begründet seinen Einspruch mit mehreren Ungereimtheiten bei der Wahl am 24. April. Er hatte nur sieben Stimmen weniger bekommen als Ingo Bergmann.

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