Laupheim: Regierungspräsidium bestätigt OB-Wahlergebnis - Bergmann trotzdem nicht im Amt

Nach dem Einspruch zum Ergebnis der Oberbürgermeister-Wahl in Laupheim hat das Regierungspräsidium jetzt eben dieses Ergebnis offiziell für gültig erklärt. Aber aktuell kann Wahlgewinner Bergmann nicht eingesetzt werden, da die Klage seines Gegenkandidaten Wiest vor dem Verwaltungsgericht noch besteht.

Nach dem Einspruch zum Ergebnis der OB Wahl in Laupheim hat das Regierungspräsidium jetzt eben dieses Ergebnis offiziell für gültig erklärt. Damit gibt es also einen gewählten Oberbürgermeister, nämlich Wahlgewinner Ingo Bergmann. Aber Bergmann kann aktuell nicht als Oberbürgermeister eingesetzt werden, da auch die Klage seines Gegenkandidaten Kevin Wiest vor dem Verwaltungsgericht noch besteht. Wann und wie dort entschieden wird ist noch nicht klar.

Laupheims Erste Bürgermeisterin Eva-Britta Wind und der Gemeinderat wollen jetzt prüfen, inwiefern Bergmann rechtlich sicher als sogenannter Amtsverweser, also als Vertreter eines Spitzenamts, eingesetzt werden kann, um so die Handlungsfähigkeit der Stadt Laupheim zu gewährleisten, bis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gefallen ist.

Einen entsprechenden Aktionsplan für die Stadt will Bergmann in den nächsten Tagen vorlegen.

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