OB Wahl Laupheim: Wird der Einspruch abgelehnt?

Fall fürs Regierungspräsidium

Die Laupheimer OB-Wahl hatte sich denkbar knapp entschieden. Der unterlegene Kandidat hat Einspruch erhoben. Wir haben beim Regierungspräsidium nachgefragt, wie dort damit umgegangen wird und wann eine Entscheidung fällt. Eine Antwort erwarten wir noch heute.

Die Laupheimer OB-Wahl hatte sich denkbar knapp entschieden. Der unterlegene Kandidat hat Einspruch erhoben. Die Wahl ist damit jetzt ein Fall für das Regierungspräsidium Tübingen. Das muss über den Einspruch des unterlegenen Kandidaten Kevin Wiest entscheiden.

Wir haben beim Regierungspräsidium nachgefragt, wie dort damit umgegangen wird und wann eine Entscheidung fällt. Eine Antwort erwarten wir noch heute. Sollte der Einspruch abgelehnt werden, dann könnte Wiest noch vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen.

Wiest will, dass die OB Wahl wegen Ungereimtheiten neu ausgezählt wird. Der Gemeindewahlausschuss hatte trotz des knappen Ergebnisses von nur sieben Stimmen Vorsprung aber keine Mängel festgestellt und die Wahl von Ingo Bergmann zum neuen Oberbürgermeister der Stadt Laupheim bestätigt.

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