Im Kreis Neu-Ulm können sich Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten jetzt Online beim Landratsamt melden.
Die Meldung ist Pflicht, ebenso wie eine zweiwöchige Quarantäne. Die kann nur durch einen negativen Corona-Test früher aufgehoben werden. Dann fügen Sie der Online-Meldung eine entsprechende Bestätigung bei.
So müssen die Negativ-Tests aussehen:
Der Test muss in deutscher oder englischer Sprache sein. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine sogenannte molekularbiologische Testung stützen. Die Testung muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat mit hierfür ausreichenden Qualitätsstandards gemacht worden sein. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein. Sie können sich auch nach der Wiedereinreise von Ihrem Hausarzt testen lassen.
Testmöglichkeiten bei der Einreise werden ausgebaut
Die Flughäfen statten sich derzeit mit Testmöglichkeiten aus, auch am Flughafen Memmingen ist das geplant. Außerdem will die bayerische Staatsregierung an den bayerischen Autobahngrenzübergängen und den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg Testzentren einrichten.
Hier geht’s zum Online-Formular:
https://landkreis.neu-ulm.de/de/Reisen.html
Risikogebiete laut Robert-Koch-Institut
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html