Organspende: Entscheidung nun auch online möglich

Ein wichtiger Schritt nach vorn

Bisher konntet ihr per Organspendeausweis oder Patientenverfügung eure Entscheidung für oder gegen eine Organspende angeben. Jetzt gibt es etwas Neues.

DAS IST NEU

Eure Entscheidung für oder gegen eine Organspende könnt ihr momentan über den Organspendeausweis oder die Patientenverfügung angeben.

Ab heute, dem 18. März kommt etwas Neues dazu: das Organspende-Register. Die Entscheidung für oder gegen Organspende kann hier online eingetragen werden. Der Eintrag freiwillig und kostenlos und kann jederzeit gelöscht oder geändert werden. Das Register soll für mehr Rechtssicherheit und sorgen und den Informationsfluss verbessern. Zudem kann jederzeit auf das Register zugegriffen werden. Das ist Schritt eins.

Eure Erklärung ist mithilfe eines Personalausweises mit Online-Funktion und PIN (eID). Angesiedelt ist das Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

In der zweiten Stufe ab Juli 2024, werden die Entnahmekrankenhäuser an das Register angeschlossen. Dadurch können Sie die hinterlegten Erklärungen abrufen. Danach im Juli bis spätestens September 2024, kann das Register über die Krankenkassen-Apps erreicht werden und im letzten Schritt (1. Januar 2025) können die Gewebeeinrichtung darauf zugreifen. Da die Gewebespende in Deutschland dezentral organisiert ist und es mehr - auch außerklinische - Einrichtungen gibt, die sich beteiligen. Es müssen erst organisatorische und rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

Der Organspendeausweis und die Patientenverfügung sind weiterhin gültig, es gilt aber immer die jüngste Erklärung, deshalb solltet ihr darauf achten, dass die Entscheidungen auf Ausweis und im Register übereinstimmen.

Den Link zum Organspende-Register findet ihr hier.

 

Fakten zur Organspende

 

Arten der Organspende

postmortale Organspende

Ein verstorbener Spender stellt seine Organe zur Verfügung.

Lebendorganspende

Bei der Lebendorganspende werden Organe oder Organteile von lebenden Menschen übertragen. Dabei hat der Schutz des Spenders einen hohen Stellenwert.

Die Postmortale Organspende

Voraussetzungen

Der Hirntod

Transplantierbare Organe

Ablauf Organspende

Zuerst werden die oben genannten Voraussetzungen geklärt. Dann erfolgt die Entnahme und der Transport der Spenderorgane und die medzinische Untersuchung. Da weniger Organe gespendet, als benötigt werden, gibt es eine Warteliste. Es wird eine geeignete Person ermittelt. Der Prozess muss sehr schnell verlaufen, damit Organentnahme, Transport und Transplantation zügig vorbereitet und durchgeführt werden können. Nach dem Eintreffen des Organs findet die Transplantation statt. Der oder die Empfänger/in wurde bereits auf dei Transplantation vorbereitet.

Die Lebendorganspende

Voraussetzungen

Transplantierbare Organe

Ablauf Organspende

Organspende in anderen Ländern

Innerhalb der EU gibt es verschiedene Organspende-Systeme:

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Nach dem Tod dürfen nur Organe oder Gewebe entnommen werden, wenn zu Lebzeiten zugestimmt wurde. Ist das nicht passiert, entscheiden die Angehörigen. Der Staat will hier zudem stärker auf die Entscheidung des Einzelnen hinarbeiten, weshalb regelmäßig Infomaterialien von der Krankenversicherung verschickt werden.

Am meisten verbreitet ist die Widerspruchslösung. Diese gilt zum Beispiel in Spanien, Frankreich und Österreich. Wenn nicht ausdrücklich einer Organspende zu Lebzeiten widersprochen wurde, wird man automatisch zum Spender.

Bei der erweiterten Widerspruchslösung können die Angehörigen nach dem Tod eine Organentnahme verhindern. Das gilt z.B. in Schweden, Norwegen, Finnland und Kroatien.

In Dänemark, der Niederlande und der Schweiz gilt die Erweiterte Zustimmungslösung. Vor dem Tod muss man sich explizit für eine Organspende aussprechen, ansonsten entscheiden die Angehörigen über eine Organentnahme. Der Unterschied zu Deutschland und der Entscheidungslösung ist, dass hier nicht gezielt Infomaterial verschickt wird.

Eine Ausnahme gibt es z.B. in Bulgarien. Hier gilt grundsätzlich die Widerspruchsregelung, aber mit einem Zusatz und zwar der Notstandsregelung. Heißt, die Organentnahme ist “Im Notstand” immer zulässig, auch wenn ein Widerspruch vorliegt.

Interview mit Transplantationschirurg i.R. Prof. Dr. Dr. Günter Kirste

Sabrina hat in ihrer neuen Folge "Sabine trifft..." mit dem ehemaligen Transplantationschirugen Professor Dr. Dr. Günter Kirste gesprochen. Das ganze Interview findet ihr hier.

Die Gewebespende

Alle wichtigen Informationen zum Thema Organ- und Gewebespende, dem Organ-Register, findet ihr hier.

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