Polizei ermittelt gegen Ulmer "Corona-Spaziergänger"

Der Ulmer „Corona-Spaziergang“ von Montagabend hat ein juristisches Nachspiel. Wie Stadt und Polizei Ulm in einer gemeinsamen Erklärung mitteilen, laufen entsprechende Ermittlungen.




Drei Personen nahm die Polizei Ulm am Montag vorübergehend fest, vier Straf-und Bußgeld-Verfahren wurden eingeleitet, zwei davon wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht. Gegen zwei weitere Personen wurden Strafverfahren eingeleitet, weil sie im Verdacht stehen, als Versammlungsleiter fungiert zu haben. OB Czisch kündigte an, dass Stadt und Polizei künftig bei den „Corona-Spaziergängen“ genauer hinschauen und die Maskenpflicht kontrollieren werden. „Ich hab‘s nicht gewusst“, sei dann keine Option mehr.

Gemeinsame Mitteilung von Polizeipräsidium Ulm und Stadt Ulm im Wortlaut

Die gemeinsame Mitteilung von Polizeipräsidium Ulm und Stadt Ulm zum Corona-Spaziergang vom Montag, 24. Januar 2022:

Nach Schätzungen von Polizei und städtischen Bürgerdiensten haben sich am Montag, 24. Januar 2022 rund 800 Personen zu einem „Spaziergang“ getroffen, bei dem gegen die Coronaschutz-Maßnahmen demonstriert wurde. Auch dieser neunte „Spaziergang“ war nicht angemeldet und führte vom Marktplatz über den Münsterplatz durch die Altstadt zurück zum Marktplatz, wo sich der Zug gegen 20 Uhr friedlich auflöste. Die Polizei nahm drei Personen vorübergehend fest, insgesamt wurden vier Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet, zwei davon wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht. Darüber hinaus hat die Polizei gegen zwei Personen Strafverfahren eingeleitet, weil sie im Verdacht stehen, als Versammlungsleiter fungiert zu haben.  

Die Stadt hatte im Vorfeld der Demonstration in einer Allgemeinverfügung festgelegt, dass innerhalb eines bestimmten Bereichs der Ulmer Innenstadt montags und freitags in den frühen Abendstunden eine abstandsunabhängige Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt. Deutlich mehr Teilnehmer als bei den früheren Demonstrationszügen trugen Maske. Schätzungen gehen von knapp der Hälfte der Teilnehmenden aus. Bereits bevor sich die „Spaziergänger“ in Bewegung setzten und auch während des Zuges hatten Anti-Konflikt-Teams der Polizei Teilnehmer direkt angesprochen und davon zu überzeugen versucht, den Mund-Nasen-Schutz zur eigenen Sicherheit aufzuziehen.

Oberbürgermeister Gunter Czisch lobte den Einsatz der Beamtinnen und Beamten: „Die Polizei hat einen sehr guten Job gemacht, indem sie klar gezeigt hat, dass wir Ernst machen werden mit der Durchsetzung der Maskenpflicht. Andererseits hat sie aber ihre Mittel besonnen eingesetzt, so dass es zu keiner Eskalation gekommen ist – was vielleicht dem ein oder anderen der Hintermänner ganz recht gewesen wäre.“ Czisch betonte erneut: Die nicht angemeldeten Spaziergänge verstoßen gegen geltendes Recht. Selbstverständlich könne jeder für seine Meinung und Ansichten auf die Straße gehen, allerdings müsse dies im Rahmen der geltenden Regeln erfolgen. Ziel der erlassenen Maskenpflicht sei die Gewährleistung des Infektionsschutzes von Teilnehmenden und unbeteiligten Passanten. Czisch kündigte an, Polizei und Stadt würden auch weiterhin über die Einhaltung der Maskenpflicht wachen und diese durchsetzen: „Das sollte jedem klar sein, der an diesen „Spaziergängen“ teilnimmt. ´Ich hab´s nicht gewusst´, ist dann keine Option.“

Polizeipräsident Bernhard Weber äußerte zwar Verständnis für die Beweggründe mancher Demonstrationsteilnehmer, nicht jedoch für die Drahtzieher der Veranstaltungen, die aus der Anonymität heraus agierten und Demonstranten für ihre Zwecke zu instrumentalisieren versuchten. „Die Polizei kann ihrem Auftrag zum Schutz von Versammlungen nur dann sachgerecht nachkommen, wenn diese bei der Versammlungsbehörde rechtzeitig angemeldet werden. Aber die mit einer Versammlungsanmeldung auch verbundenen Pflichten scheuen die Agitatoren offensichtlich.“ Die Polizei, so Weber weiter, werde auch künftig ihre Vorgehensweise bei der Einsatzbewältigung in Zusammenhang mit den Versammlungen eng mit der Stadt Ulm abstimmen. Dabei würden auch die erforderlichen Maßnahmen zur Überwachung der Maskenpflicht und zur Sanktion bei Verstößen berücksichtigt.

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