Polizei in Baden-Württemberg nennt künftig Nationalität von Tatverdächtigen

Mehr Klarheit in Polizeimeldungen: In Baden-Württemberg soll künftig grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen genannt werden. Innenminister Manuel Hagel will dafür die bisherigen Regeln ändern. Für Medien gilt allerdings weiterhin der Pressekodex.

Die Polizei in Baden-Württemberg soll in ihren Pressemitteilungen künftig grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Innenminister Manuel Hagel will die bisherige Verwaltungsvorschrift ändern. Ziel sei eine einheitlichere und transparentere Pressearbeit.

Bisher wurde von Fall zu Fall entschieden

Bislang prüft die Polizei vor einer Veröffentlichung, ob ein öffentliches Interesse an der Nationalität eines Verdächtigen besteht. Dadurch wurde die Staatsangehörigkeit in manchen Polizeimeldungen genannt, in anderen nicht.

Künftig soll die Nennung die Regel sein. Ausnahmen sind unter anderem möglich, wenn der Jugendschutz, laufende Ermittlungen oder der Schutz der Identität eines Tatverdächtigen dagegen sprechen.

Hagel fordert einheitliche Regeln in Deutschland

Innenminister Hagel fordert außerdem eine bundesweit einheitliche Regelung. Auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wird die Nationalität von Tatverdächtigen grundsätzlich genannt, sofern keine besonderen Gründe dagegensprechen.

Für Medien gilt weiter der Pressekodex

Wichtig: Die neue Regelung betrifft die Pressearbeit der Polizei. Medien müssen weiterhin selbst entscheiden, ob sie die Nationalität in ihrer Berichterstattung nennen.

Der Deutsche Presserat empfiehlt, die Herkunft oder Nationalität bei Straftaten nur dann zu erwähnen, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht.

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