Die Polizei in Baden-Württemberg soll in ihren Pressemitteilungen künftig grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Innenminister Manuel Hagel will die bisherige Verwaltungsvorschrift ändern. Ziel sei eine einheitlichere und transparentere Pressearbeit.
Bislang prüft die Polizei vor einer Veröffentlichung, ob ein öffentliches Interesse an der Nationalität eines Verdächtigen besteht. Dadurch wurde die Staatsangehörigkeit in manchen Polizeimeldungen genannt, in anderen nicht.
Künftig soll die Nennung die Regel sein. Ausnahmen sind unter anderem möglich, wenn der Jugendschutz, laufende Ermittlungen oder der Schutz der Identität eines Tatverdächtigen dagegen sprechen.
Hagel fordert einheitliche Regeln in Deutschland
Innenminister Hagel fordert außerdem eine bundesweit einheitliche Regelung. Auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wird die Nationalität von Tatverdächtigen grundsätzlich genannt, sofern keine besonderen Gründe dagegensprechen.
Für Medien gilt weiter der Pressekodex
Wichtig: Die neue Regelung betrifft die Pressearbeit der Polizei. Medien müssen weiterhin selbst entscheiden, ob sie die Nationalität in ihrer Berichterstattung nennen.
Der Deutsche Presserat empfiehlt, die Herkunft oder Nationalität bei Straftaten nur dann zu erwähnen, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht.