Polizei kontrolliert den Verkehr in der Region

47 Fahrer waren nicht angeschnallt, 23 telefonierten während der Fahrt

Die Polizei kontrolliert den Verkehr das ganze Jahr. Dies geschieht zur Sicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden. Am Dienstag legte die Polizei dabei einen Fokus auf das Anlegen der Sicherheitsgurte und durch Mobiltelefone abgelenkte Fahrzeuglenker.

Bei den vormittags und nachmittags durchgeführten Kontrollen ertappte die Polizei 47 nicht angegurtete Fahrzeuglenker. 21 Autofahrer waren im Landkreis Heidenheim nicht angegurtet. Neun in Heidenheim, acht in Giengen und vier in Königsbronn. Im Bereich Alb-Donau-Kreis und Ulm waren es zwölf, davon sechs in Ulm und sechs in Laichingen. Sieben Verstöße im Landkreis Göppingen, davon drei in Geislingen, zwei in Eislingen, je ein Verstoß in Donzdorf und Hohenstadt. Weitere sieben Vestöße stellte die Polizei im Landkreis Biberach in Ochsenhausen, Bad Buchau, Laupheim, Riedlingen, Langenenslingen und Ertingen fest.

23 Autofahrer, die ihr Mobiltelefon benutzten, stoppte die Polizei. Im Landkreis Biberach sieben, davon vier in Riedlingen und je ein Verstoß in Biberach, Laupheim und Langenenslingen. Sieben Verstöße im Landkreis Heidenheim, davon sieben in Heidenheim und zwei in Königsbronn. Im Landkreis Göppingen waren es fünf Verstöße. Zwei in Göppingen und je ein Verstoß in Geislingen, Eislingen, Gruibingen. In Ulm, Blaustein, Blaubeuren und Ballendorf je ein Verstoß.

Das Anlegen von Gurten im Straßenverkehr rettet Leben. Ein Aufprall mit 50 km/h entspricht einem Sturz aus zehn Metern. Dieser ist kaum zu überleben. Deshalb empfiehlt die Polizei, den Gurt immer, noch vor Fahrtantritt, anzulegen. Weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de.

Wer als Fahrzeugführer ein Handy benutzt muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt im Zentralregister rechnen. Die Polizei appelliert dringend an die Fahrer das Telefon liegen zu lassen, auch wenn es klingelt. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h bedeutet eine Sekunde Ablenkung 14 Meter Blindfahrt. Weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.runtervomgas.de.

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