Der Mythos hält sich hartnäckig: Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung würden für jedes Knöllchen extra bezahlt, müssten bestimmte Soll-Zahlen erfüllen oder könnten mit besonders vielen Strafzetteln ihre Karriere voranbringen.
Wir haben deshalb bei mehreren Städten in der Region und beim Alb-Donau-Kreis nachgefragt. Das Ergebnis: Eine Provision pro Strafzettel gibt es nach Angaben aller angefragten Kommunen nicht. Auch feste Knöllchenquoten oder automatische Vorteile bei Beförderungen werden verneint.
Nur in Heidenheim gibt es eine kleine Einschränkung: Dort können Fallzahlen bei bestimmten Mitarbeitern als ein Teil der allgemeinen Leistungsbewertung berücksichtigt werden.
Die Stadt Ulm weist den Mythos vollständig zurück. Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung erhalten weder Provisionen noch Prämien oder andere finanzielle Anreize für festgestellte Verstöße.
Auch Vorgaben oder Zielwerte für eine bestimmte Zahl an Kontrollen oder Strafzetteln gibt es laut Stadt nicht. Die Zahl der Verstöße spielt zudem keine Rolle bei Leistungsbewertungen, beruflichem Aufstieg oder Beförderungen.
Auch Neu-Ulm beantwortet alle drei Fragen mit einem klaren Nein. Nach Angaben der Stadt gibt es weder finanzielle Anreize noch Vorgaben für die Mitarbeiter im Außendienst.
Die Zahl der festgestellten Verstöße wird demnach auch nicht entsprechend ausgewertet. Bei einer Leistungsbeurteilung seien diese Zahlen dem zuständigen Vorgesetzten gar nicht bekannt und könnten deshalb auch keine Rolle spielen.
Die Stadt Biberach verneint ebenfalls Provisionen, Soll-Zahlen und Vorteile bei Leistungsbewertungen oder Beförderungen.
Ziel der Kontrollen sei nicht, möglichst viele Verwarnungen auszusprechen. Stattdessen gehe es vor allem um die Verkehrssicherheit und ein geordnetes Miteinander im öffentlichen Raum. Gehwege, Rettungswege und wichtige Sichtbereiche sollen frei bleiben.
Auch Parkscheine werden kontrolliert. Damit soll verhindert werden, dass Menschen benachteiligt werden, die sich an die Parkregeln halten und ordnungsgemäß bezahlen.
In Heidenheim gibt es ebenfalls keine Provisionen, Prämien oder sonstigen Anreize für viele Strafzettel. Auch feste Vorgaben oder Soll-Zahlen werden von der Stadt verneint.
Allerdings entstehen durch die Arbeit der Parkraumüberwachung Erfahrungswerte. Dadurch lässt sich über längere Zeit vergleichen, welche Fallzahlen durchschnittlich möglich sind. Laut Stadt handelt es sich dabei aber ausdrücklich nicht um Vorgaben.
Eine Besonderheit gibt es bei der Leistungsbewertung: Arbeitet ein Mitarbeiter ausschließlich in der Parkraumüberwachung, kann die Zahl der festgestellten Verstöße im jährlichen Mitarbeitergespräch eine Rolle spielen. Übernimmt er zusätzlich andere Aufgaben, müssen auch deren Art und Qualität bewertet werden. Einen automatischen Aufstieg oder eine Beförderung durch viele Knöllchen bestätigt die Stadt nicht.
Auch Günzburg widerspricht dem Mythos deutlich. Es gibt weder Provisionen noch Soll-Zahlen oder einen Erfolgsdruck, der sich auf Beförderungen auswirkt.
Nach Angaben der Stadt dienen die Kontrollen nicht dem Profit. Sie sollen dafür sorgen, dass alle sicher und ohne Hindernisse durch die Stadt kommen.
Auf zentralen Kurzzeitparkplätzen wird außerdem kontrolliert, damit die Plätze regelmäßig wieder frei werden und von Kunden des Einzelhandels und der Gastronomie genutzt werden können.
Beim Alb-Donau-Kreis gibt es eine wichtige Abgrenzung: Das Landratsamt kontrolliert keine klassischen Parkverstöße. Dafür sind die jeweiligen Städte und Gemeinden zuständig.
Der Landkreis ist ausschließlich für stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen verantwortlich. Auch dort gibt es laut Landratsamt keine Provisionen, Prämien oder andere finanzielle Anreize.
Es bestehen außerdem keine Vorgaben, wie viele Verstöße festgestellt werden müssen. Die Zahl der Fälle spielt weder bei Leistungsbewertungen noch bei Aufstieg oder Beförderungen eine Rolle. Die Kontrollen sollen ausschließlich die Verkehrssicherheit erhöhen und Unfälle durch zu hohe oder nicht angepasste Geschwindigkeit verhindern.
Die Antworten aus der Region sind eindeutig: Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung bekommen nicht für jedes Knöllchen zusätzlich Geld. Auch feste Quoten oder automatische Beförderungen für besonders viele Strafzettel gibt es in den angefragten Städten nicht.
Ganz pauschal lässt sich allerdings nicht sagen, dass Fallzahlen niemals eine Rolle spielen. In Heidenheim können sie bei Mitarbeitern, die ausschließlich Parkverstöße kontrollieren, ein Teil der allgemeinen Leistungsbewertung sein.
Eine Provision oder feste Knöllchenvorgabe ist aber auch das nicht.