Prozess: Das eigene Kind missbraucht für Internet-Bekanntschaft

Ein Mann soll eine Altenpflegerin angestiftet haben, eine Seniorin zu vergewaltigen. In diesem Fall hat das Landgericht Ulm bereits die Altenpflegerin verurteilt. Der Angeklagte steht aber auch wegen eines anderen Vorfalls vor Gericht – einem sexuellen Missbrauch eines Kindes durch die eigene Mutter.

Im Verfahren unter anderem wegen Anstiftung zur Vergewaltigung und zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern werden am Dienstag die Urteile erwartet. Seit November muss sich am Landgericht Tübingen ein 37 Jahre alter Mann aus Ellwangen (Ostalbkreis) verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, auf Online-Partnerbörsen serienweise Frauen kontaktiert und aufgefordert zu haben, ihm pornografische Aufnahmen ihrer Kinder zu senden.

Der zurzeit Inhaftierte soll außerdem eine Altenpflegerin zur Vergewaltigung einer Seniorin angestiftet haben. Das Landgericht Ulm hat die Frau bereits im Oktober zu drei Jahren Haft verurteilt.

Mitangeklagt ist vor dem Tübinger Landgericht auch eine 35-jährige Mutter aus Eningen (Kreis Reutlingen). Sie soll dem mutmaßlichen Anstifter ein Video geschickt haben, das sie beim Oralverkehr mit ihrem minderjährigen Sohn zeigt. Der Mann soll ihr dafür die Begleichung ihrer Schulden versprochen haben.

Meldung vom 14.10.2019:

Das Landgericht Ulm hat eine Altenpflegerin wegen sexuellen Missbrauchs demenzkranker Frauen zu drei Jahren Haft verurteilt.

Die Angeklagte wurde am Montag unter anderem der Vergewaltigung in einem Fall und der sexuellen Nötigung schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass die 47-Jährige zudem Fotos und Videos ihrer Taten für einen Bekannten gemacht hatte. Sie habe ihm auch in weiteren Fällen Fotos und Videos nackter Heimbewohner geschickt.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Die Taten wurden zwischen August und Oktober 2017 in einem Heim im Landkreis Göppingen begangen.

Meldung vom Morgen:

Sie soll zwei Seniorinnen sexuell missbraucht und sogar vergewaltigt haben. Heute geht vor dem Landgericht Ulm der Prozess gegen eine Altenpflegerin zu Ende.

Nach Aussage eines Gerichtssprechers geht es um eine Haft- oder Bewährungsstrafe. Der Staatsanwalt fordert insgesamt vier Jahre Haft für die 47-jährige Altenpflegerin unter anderem wegen Vergewaltigung und des Erwerbs und der Verbreitung von Kinderpornografie. Die Verteidigung spricht „nur“ von sexueller Nötigung und fordert zwei Jahre Haft – die wären dann auch zur Bewährung ausgesetzt.

Konkret soll die ausgenutzt haben, dass die beiden Seniorinnen wegen ihrer Demenz hilflos waren und mit ihren Fingern vergewaltigt haben. Das und noch weiteres hat sie laut Anklage gefilmt, fotografiert und an eine Online-Bekanntschaft weitergegeben. Die Wiederum soll ihr Kinderpornos gegeben haben – der Mann sitzt bereits in Haft. Die Urteilsverkündung läuft im Moment.

Foto: Adobe Stock (Symbolbild)

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