Prozessauftakt in Ulm: 23-Jähriger soll mit Grabkreuz zugeschlagen haben

Gewalt

Mit einem Grabkreuz soll ein 23-Jähriger in Ulm auf einen Fahrgast eingeschlagen haben – jetzt steht er wegen mehrerer Gewalttaten vor Gericht. Der Prozess wirft auch die Frage auf: Ist der Mann überhaupt schuldfähig?

Am Landgericht Ulm hat am 5. Juni der Prozess gegen einen 23-jährigen Mann begonnen, dem unter anderem gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen werden. Besonders brisant: Bei mehreren Taten soll der Angeklagte mit Kreuzen zugeschlagen haben – darunter ein hölzernes Grabkreuz und ein mit Schrauben versehenes Radkreuz. Im Verfahren geht es auch um die Frage, ob der Mann überhaupt schuldfähig ist. Laut Anklage leidet er unter paranoider Schizophrenie.

Wegen mehrerer Gewalttaten vor Gericht

Die erste Tat soll sich am 4. Oktober 2023 in der Straßenbahnlinie 2 auf Höhe des Ulmer Theaters ereignet haben. Der 23-Jährige hatte ein hölzernes Grabkreuz bei sich. Als ein Fahrgast versuchte, ihm dieses wegzunehmen, wurde der junge Mann laut Staatsanwaltschaft aggressiv. Er schlug mehrfach mit dem Kreuz zu – so heftig, dass es zerbrach. Der Fahrgast erlitt eine blutende Kopfverletzung.

Im März 2024 soll der Angeklagte in einem Hotel erneut auffällig geworden sein. Nachdem er aus der Lobby verwiesen wurde, zerstörte er mit einem kreuzförmigen Gegenstand die Scheibe eines geparkten Mercedes – der Schaden: rund 3000 Euro. Später, als er sich erneut unberechtigt im Hotel aufhielt, soll er einem Mitarbeiter, der ihn hinausdrängte, mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Auch im Juni 2024 kam es laut Anklage zu einem gefährlichen Vorfall: Ein Ladendetektiv von Galeria Kaufhof erkannte den Mann beim Versuch, den Laden zu betreten – obwohl gegen ihn ein Hausverbot vorlag. Der 23-Jährige führte erneut ein Kreuz mit sich – dieses Mal ein Radkreuz, umwickelt mit Alufolie und versehen mit langen Schrauben. Als der Detektiv ihm das Kreuz abnahm, griff sich der Mann eine der Schrauben und soll damit in Richtung des Mitarbeiters gestochen haben. Der Angriff konnte abgewehrt werden, der Detektiv blieb unverletzt.

Das Landgericht Ulm hat zunächst drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein psychiatrisches Gutachten soll klären, ob der 23-Jährige für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden kann.

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